Politik

Landbauer: VfGH-Beschwerde gegen 2-G-Regel

„Die 2-G-Regel ist verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig“, kritisierte FPÖ-Landespartei- und Klubobmann Udo Landbauer am Freitag. Er hat daher eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht.

Als „aufrichtiger Demokrat und gewählter Volksvertreter“ sehe er es als seine Pflicht, dieses „Unrecht“ zu bekämpfen, so Udo Landbauer über seine Beweggründe für die Individualbeschwerde gegen das „2-G-Regime der Bundesregierung“. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung brachte Michael Schilchegger, Landbauers Rechtsvertreter in dieser Causa, am 21. November ein.

Am Freitag präzisierte Landbauer seine einzelnen Kritikpunkte an der 2-G-Regel. Sie sei verfassungswidrig, weil sie gegen jede Menge Grundrechte verstoße, die „unseren Landsleuten per Verfassung schlichtweg zustehen“. Sie sei unsachlich und willkürlich, weil die Regierung keine Evidenz für die Wirksamkeit der 2-G-Regel vorlegen könne. Sie sei unverhältnismäßig, weil die 2-G-Regel Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausschließe und massiv benachteilige, die ein „aktuelles Testergebnis oder Antikörper, also ihre Gesundheit oder eine geringe epidemiologische Gefahr, explizit nachweisen können“.

Landbauer: „Willkürliche Schikane“

All diese Faktoren bestätigen, dass „die 2-G-Regel und der Lockdown für Ungeimpfte eine willkürliche Schikane und ausnahmslose Erpressung sind, mit der die Regierung mündige Bürger vom gesellschaftlichen Leben ausschließt, zur Impfung zwingt oder zu Hause einsperrt. Hier wird Unrecht zu Recht erhoben“, so der FPÖ-Landespartei- und Klubobmann in einer Aussendung.

Udo Landbauer im Gespräch mit dem Pressesprecher der FPÖ Niederösterreich, Alexander Murlasits
ORF / Gernot Rohrhofer
Udo Landbauer (re.) geht mit einer Individualbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegen die 2-G-Regel vor

„Wir wissen, dass die Impfung keine sterile Immunität schafft, also weder vor einer Infektion noch vor der Weiterverbreitung des Virus schützt. Die Impfung kann lediglich vor einem schweren Verlauf schützen. Das ist Fakt, das muss die Regierung endlich zur Kenntnis nehmen“, so der FPÖ-Landesparteiobmann. Gerade unter dieser Voraussetzung sei die 2-G-Regel per se völlig ungeeignet und absurd: „2-G sagt rein gar nichts aus.“

Das beweise alleine schon die Tatsache, dass seit Einführung der 2-G-Regel die Infektionszahlen österreichweit nicht gesunken, sondern gestiegen seien. „Wann kapiert das endlich einer der Vertreter dieses autoritären Maßnahmenregimes“, so Landbauer. Er kritisierte auch, dass Antikörpertests generell nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. „Das ist völlig evidenzbefreit und kann die Regierung niemandem erklären.“ Es werde „Unrecht zu Recht erhoben“, dagegen möchte der FPÖ-Landesparteichef laut eigenen Angaben ankämpfen. „Ich bin guter Dinge, dass der Beschwerde stattgegeben wird und ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof auf der Seite der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht.“