Schleckertest bei fünfjährigem Buben
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Coronavirus

Schleckertests: Patientenanwalt für Pflicht

Patientenanwalt Gerald Bachinger hat sich am Montag für verpflichtende Schleckertests in Kindergärten ausgesprochen. Damit befürwortet er die Forderung einer niederösterreichischen Allgemeinmedizinerin an den Gesundheitsminister.

Im Gegensatz zu den Schulen, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche verpflichtend auf das Coronavirus testen müssen, sind die sogenannten Schleckertests für Kindergartenkinder freiwillig. Somit entscheiden deren Eltern, ob das Kindergartenpersonal mit ihnen Tests durchführen darf oder nicht.

Die Allgemeinmedizinerin und dreifache Mutter Johanna Pichler wandte sich in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), in dem sie forderte, dass die Schleckertests in Kindergärten verpflichtend werden sollten.

Online-Petition für verpflichtende Tests

Johanna Pichler startete nach ihrem offenen Brief eine Online-Petition für ihr Anliegen, die „Testfreiwilligkeit aufzuheben“ und „stattdessen eine Verpflichtung“ einzuführen. „In unseren Schulen funktionieren die routinemäßig durchgeführten Tests sehr gut. Ich würde mir ein ähnliches Vorgehen auch in anderen öffentlichen Betreuungseinrichtungen wünschen“, so die Allgemeinmedizinerin im Aufruf zur Unterschriftenaktion.

Pichler zufolge sei es andernfalls „leider irgendwann nicht mehr möglich, meinen Ordinationsbetrieb aufrecht zu erhalten und die Patientenversorgung zu gewährleisten, wenn meine Kinder ständig K1-Personen sind, nur weil einige Eltern meinen, man schade den Kindern mit diesen Tests“, so die Ärztin. „Als berufstätige Frau würde ich dadurch meine Kinder besser geschützt wissen“ und auch das Kindergartenpersonal könne mit ruhigerem Gewissen seiner Arbeit nachgehen.

Bachinger hält Freiwilligkeit für „unhaltbar“

Rückendeckung für ihr Anliegen bekam die Allgemeinmedizinerin am Montag von Patientenanwalt Gerald Bachinger, wie dieser gegenüber noe.ORF.at bestätigte: „Ich halte es für einen unhaltbaren Zustand, dass solche Schleckertests, die doch vollkommen problemlos sind, nach wie vor nicht verpflichtend sind.“ Bachinger unterstütze die Petition und kündigte an, sich mit der Forderung nach verpflichtenden Schleckertests ebenfalls an den Gesundheitsminister zu wenden.

Auf Anfrage von noe.ORF.at hieß es aus dem Büro des Gesundheitsministers, dass in der bundesweiten Verordnung Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr grundsätzlich ausgenommen seien. „Daher sieht diese auch keine Testverpflichtung für diese Altersgruppe vor, wobei die Bundesländer immer strengere Maßnahmen erlassen können.“

Ministerium ortet Zuständigkeit bei Ländern

In den Schulen, so heißt es aus dem Gesundheitsministerium, „sind gemäß COVID-19-Schulverordnung regelmäßige Testungen für alle Kinder ab der Primarstufe vorgesehen“. Bei den Kleinsten hingegen spielt das Ministerium den Ball zurück an die Länder, denn „Kindergärten liegen in der Kompetenz der Bundesländer – eine Testverpflichtung in diesem Bereich wäre also auch durch sie zu treffen.“

Die in Niederösterreich für Gesundheit und Kindergärten zuständigen Landesrätinnen, Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP), betonen, dass eine Verpflichtung momentan nicht angedacht sei. Sie verweisen auf eine Testbeteiligung von 75 Prozent.