Ursprünglich kämpften die beiden Gemeinden Enzersdorf an der Fischa und Göttlesbrunn-Arbesthal (beide Bezirk Bruck an der Leitha) gemeinsam bis vor die Höchstgerichte gegen die Deponie, nun ermöglicht die Gemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal die Zufahrt für die Deponie der Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft (EAVG) doch. Dem Betrieb steht somit wohl nichts mehr im Weg und der ein Jahrzehnt dauernde Rechtsstreit geht zu Ende.
Die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa zeigt sich entsetzt und kann den Meinungsumschwung von Seiten der Gemeinde Göttlesbrunn nicht verstehen: „Wir sind mit einem formlosen Mail darüber informiert worden, dass unsere Nachbargemeinde den gemeinsam beschlossenen Weg nicht mehr mitgehen wird – und sind darüber schlicht bestürzt“, heißt es in einer Aussendung.
Göttlesbrunn: Finanzielles Risiko zu hoch
Franz Glock (ÖVP), Bürgermeister der Gemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal, betont, dass er weiterhin gegen die Deponie sei. Dass man die Zufahrt für die Deponie aber nun doch ermöglicht, erklärt er damit, dass die Abfallverwertungsgesellschaft der Gemeinde mit einem Zivilrechtsprozess gedroht habe. Es gehe um einen Millionenbetrag, der für Göttlesbrunn existenzbedrohend sei, wenn man den Prozess verliere, so der Bürgermeister.
Die Gemeinden im Bezirk Bruck an der Leitha wollten das Projekt verhindern, um die Bevölkerung vor Lärm und Abgasen zu schützen und das Naherholungsgebiet zu erhalten. Eine Bürgerinitiative ist bis zum Verfassungsgericht gegen die Deponie vorgegangen. Die Gemeinden konnten die Genehmigung der Deponie an sich zwar nicht verhindern, aber sehr wohl deren Betrieb, da es keine Enteignung für Zufahrtswege nach dem Abfallwirtschaftsgesetz gibt.