Löschflugzeug aus Italien im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
ORF / Gernot Rohrhofer
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Chronik

Keine Handyauswertung nach Waldbrand

Einen schweren Rückschlag gibt es rund um die Ermittlungen nach dem Waldbrand in Hirschwang an der Rax (Bezirk Neunkirchen). Laut einem Bericht des „Kurier“ lehnte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen Antrag auf Funkzellenauswertung ab.

Die Entscheidung der Behörde hat zur Folge, dass die Verursacher des Brandes möglicherweise nie ausgeforscht werden können. Das Feuer, das am 25. Oktober ausgebrochen war, verursachte einen Schaden von 30 Millionen Euro und zerstörte eine Waldfläche von 115 Hektar zum Teil schwer. Bei dem zweiwöchigen Einsatz wurden außerdem 14 Feuerwehrleute verletzt.

„Trotzdem wird es keine Funkzellenauswertung geben“, sagte am Samstag der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, und bestätigte einen Bericht des „Kurier“. Aus rechtlicher Sicht seien der Behörde die Hände gebunden: „Eine entsprechende Auswertung hängt mit der Strafhöhe zusammen und wäre im konkreten Fall erst dann möglich, wenn das Feuer vorsätzlich verursacht worden wäre. Dafür gibt es aber keine Hinweise“, so Habitzl.

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Bundesheerhubschrauber im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Bundesheerhubschrauber im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Schadensausmaß aus der Luft betrachtet
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Polizeihubschrauber im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Polizeihubschrauber im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Polizeihubschrauber im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Löschflugzeug aus Italien im Einsatz beim Waldbrand in Hirschwang
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Konkret zieht die Strafprozessordnung die entscheidende Grenze bei einer Strafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe. Ermittelt wird im Zusammenhang mit dem Waldbrand allerdings wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst (§ 170 StGB). „Hier ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vorgesehen“, erklärte Habitzl.

Hintergrund der Grenze ist, „dass der Eingriff bzw. Zugriff auf derartige Daten in Relation zur Strafdrohung stehen muss“, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Dass ein Sachverständiger eine weggeworfene Zigarette als Ursache nicht ausgeschlossen hat, sei zu wenig. Vielmehr geht die Behörde von einem Lagerfeuer aus, das schlecht abgelöscht worden war.

Unmut und Unverständnis bei Ermittlern

Mit Unmut und Unverständnis reagierten die Ermittler der Polizei auf diese Entscheidung. „Wir haben alles unternommen, um diesen Fall zu klären. Es handelt sich um einen der größten Waldbrände Österreichs, und das ist das Ergebnis? Eine generalpräventive Wirkung hat diese Entscheidung nicht“, ärgerte sich ein Polizist, der namentlich nicht genannt werden wollte.

Seitens der Stadt Wien, in deren Quellenschutzgebiet die betroffene Waldfläche liegt, betont Forstdirektor Andreas Januskovecz, „dass es sich um eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft handelt, in die ich mich nicht einmischen kann und will.“ Es wäre aber wichtig gewesen, ein Zeichen zu setzen: „Wir können nach so einem Brand nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es geht nicht darum, dass jemand den Schaden bezahlt, sondern darum, dass so etwas nicht mehr passiert.“

Lagerfeuer oder Zigarette „kein Kavaliersdelikt“

Als „unverständlich und nicht zufriedenstellend“ bezeichnete der für den Katastrophenschutz zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) die Tatsache, dass die Brandermittler des Landeskriminalamtes nicht auf Handydaten zurückgreifen können. „Das ist auch aus Sicht der Einsatzkräfte ein Schlag ins Gesicht.“

Den Waldbrand könne man nicht mehr ungeschehen machen, so Pernkopf, „aber es geht darum, für die Zukunft zu lernen und das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind ein Kavaliersdelikt, sondern können rasch zu einer Katastrophe führen.“