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Philipp Hebenstreit
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Coronavirus

Omikron: 14-Tage-Quarantäne auch für Schüler

Bei Kontakt mit einem Omikron-Fall gilt jeder – unabhängig von Impfung oder Genesung – als K1-Person und muss für volle 14 Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Die Eltern können ein betroffenes Kind zu Hause betreuen.

Ist ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf die Omikron-Variante getestet, muss sich der- oder diejenige 14 Tage in Isolation begeben, ohne sich freitesten zu können. Das gilt in Niederösterreich auch für die unmittelbaren Sitznachbarn und Klassenkameraden, mit denen intensiver Kontakt gehalten wurde. Diese Verschärfungen gegenüber dem Umgang mit der Delta-Variante betrifft auch geimpfte oder genesene Schulkinder.

Anders als in Wien, wo offenbar die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt wird, obliegt es in Niederösterreich der Gesundheitsbehörde der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder des jeweiligen Magistrats zu entscheiden, wie viele Schüler oder Schülerinnen zu Hause bleiben müssen.

Der individuelle Fall entscheide bei der Kontaktpersonennachverfolgung, erklärte Anton Heinzl, Sprecher von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) gegenüber noe.ORF.at. Die Zeit, bis durch die Sequenzierung klar sei, ob es sich um die Delta- oder die Omikron-Variante handle, betrage mehrere Tage, so Heinzl.

Betreuung während der Quarantäne möglich

Bei den Kindergärten stellt sich die Situation ähnlich dar. Ist ein Kind oder die Pädagogin COVID-19-positiv, so wird die gesamte Gruppe inklusive Betreuerinnen und Betreuern sowie das weitere Personal, das länger als 15 Minuten mit der Gruppe Kontakt hatte, als K1 in Quarantäne geschickt. Bisher gab es frühestens nach fünf Tagen die Möglichkeit zur Freitestung. Handelt es sich um die Omikron-Variante, so kommen aber auch hier die Vorgaben des Bundes zum Tragen, nämlich die unbedingte Quarantäne von 14 Tagen.

Muss ein Kind oder Schulkind in diese 14-Tage-Quarantäne, so gilt für berufstätige Eltern die Sonderbetreuungsregelung, das heißt, ein Elternteil kann zuhause bleiben und das Kind betreuen, solange dieses jünger als 14 Jahre ist. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten für diese Zeit vom Bund ersetzt.

Bisher wurde in Niederösterreich allerdings noch kein Schul- oder Kindergartenkind positiv auf die Omikron-Variante getestet. Sollte es dazu kommen, dürfte das betroffenen Kind am Weihnachtsabend auch keinen Kontakt zu näheren Verwandten haben. Selbst ein Winterspaziergang müsste dann ausfallen.