Coronavirus

Besuchsregeln in Spitälern werden gelockert

Die Besuchsregeln in den Landeskliniken werden in der Weihnachtszeit gelockert. Bisher war pro Patientin oder Patient nur eine Besucherin oder ein Besucher pro Woche erlaubt. Ab Samstag darf nun eine Besucherin pro Patient und Tag kommen.

In den niederösterreichischen Spitälern ist mit Samstag, 18. Dezember, der Besuch von einer Person pro Tag pro Patientin erlaubt. Die Begleitung unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten und die Begleitung oder der Besuch Minderjähriger ist durch maximal zwei Personen möglich, teilte die Landesgesundheitsagentur mit.

Für alle gilt aber die 2-G-Plus-Regel. Das heißt: Die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und benötigen zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Palliativ- und Hospizabteilungen sowie für die Begleitung in kritischen Lebensereignissen, zudem gilt die Ausnahmeregelung für höchstens eine Person zur Begleitung zu einer Entbindung. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

In den niederösterreichischen Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren ist der Besuch von maximal zwei Personen pro Bewohnerin und Bewohner pro Tag erlaubt. Auch hier gilt die 2-G-Plus-Regel mit Ausnahme des palliativen Settings und in kritischen Lebensereignissen. Auch hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

„Uns ist bewusst, dass die sozialen Kontakte und der Austausch mit Angehörigen speziell für die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Pflegezentren ganz wesentlich sind und zum persönlichen Wohlbefinden beitragen", teilten die Zuständigen der Landesregierung, Landeshauptfrau-Stellvertreter und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (beide ÖVP) in einer Aussendung mit. " Auch für die Patientinnen und Patienten in den Kliniken haben Besuche, gerade in der Weihnachtszeit, eine besondere Bedeutung.“