Leeres Klassenzimmer
ORF.at/Zita Klimek
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Bildung

300 „Rückkehrer“ nach Schulabmeldungen

Jeder siebente Schüler beziehungsweise jede siebente Schülerin, die heuer vom Unterricht abgemeldet wurde, ist mittlerweile in die Klassen zurückgekehrt. Wer sein Kind künftig zuhause unterrichten möchte, muss zum Reflexionsgespräch und neue Fristen beachten.

Die Aufregung zu Beginn des Schuljahres war groß: Alleine in Niederösterreich wurden heuer mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler vom Unterricht abgemeldet und für häuslichen Unterricht angemeldet. Mittlerweile seien es von 2.049 nur noch 1.752, die zuhause unterrichtet werden, teilten Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Bildungsdirektor Johann Heuras am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Fast 300 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise jeder und jede siebente ist damit wieder zurück im Schulunterricht. Zu verdanken sei das den „vielen Gesprächen der Direktorinnen und Direktoren mit den Eltern und Erziehungsberechtigten“, heißt es von Seiten des Landes.

Diese Überzeugungsarbeit sei auch das Ziel für die kommenden Wochen und Monate. „Schule ist viel mehr als nur Wissensvermittlung. Sie ist auch ein wichtiges soziales Netzwerk für die Kinder und ein Ort des Austausches und der Persönlichkeitsentwicklung", so Teschl-Hofmeister und Heuras. Begrüßt werden von Seiten des Landes auch die neuen Regeln, die für den häuslichen Unterricht künftig gelten. Man habe sich „stark für eine strengere Regelung des häuslichen Unterrichts eingesetzt“.

Verpflichtendes „Reflexionsgespräch“ vor Semesterferien

Wer sein Kind zuhause unterrichtet, muss künftig vor den Semesterferien zum „Reflexionsgespräch“ mit der Schulleitung. Bei diesem Gespräch, das bereits im aktuellen Schuljahr verpflichtend ist, sollen Leistungsstand und Lernfortschritte der betroffenen Kinder im Mittelpunkt stehen.

Außerdem wird die Frist für die Abmeldung von Kindern zum häuslichen Unterricht bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht verkürzt. Bisher konnte man sich bis Beginn des jeweiligen Schuljahrs abmelden, künftig muss dies bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein.