Ärztin zieht Spritze für Covidimpfung auf
APA/Barbara Gindl
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Coronavirus

Coronavirus-Krise noch nicht gemeistert

Eine Besserung der Situation in Sachen Coronavirus-Pandemie soll die ab Februar geplante Impfpflicht für alle in Österreich wohnhaften Personen ab 14 Jahren bringen. Sorgen bereitet allerdings die neue Virus-Variante Omikron.

Während im Frühjahr 2021 die Impfung noch Hoffnungen auf ein Ende der CoV-Krise zuließ, zerplatzten diese Träume dann mit dem Aufkommen der Delta-Welle. Die logische Folge war Lockdown Nummer vier, der erst Mitte Dezember endete – und das nur für die Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte bleiben – mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage – im Lockdown. Vergnügungen wie Lokalbesuche oder Shopping abseits des täglichen Bedarfs ist ihnen weiterhin verwehrt.

Was der Jänner bringen wird, ist offen

Die nun auch in Europa an Fahrt aufnehmende Welle der neuen Virus-Variante Omikron befeuert die Sorgen weiter. Der neue Coronavirus-Typ gilt laut aktuellem Wissensstand als deutlich ansteckender als alle bisherigen Varianten. Berichte, dass Omikron einen milderen Verlauf bringen könnte, schüren zwar neuerlich Hoffnungen – bei einer explosionsartigen Verbreitung könnten die Spitalskapazitäten aber auch in diesem Fall dennoch erneut ans Limit geraten.

Was der Jänner bringen wird, ist daher offen. Seitens der Politik sowie Expertinnen und Experten wurde auch ein fünfter Lockdown nicht ausgeschlossen. Fix ist lediglich, dass die schon bekannten Einschränkungen noch länger andauern werden. Maßnahmen wie die FFP2-Maske oder die 2G-Zutrittsregel für viele Bereiche dürften Österreich auch 2022 noch begleiten. Offen war zuletzt, wie es mit dem Lockdown für Ungeimpfte im neuen Jahr weitergeht.

Ab Februar gibt es eine Impfpflicht

Mit der Impfpflicht ab Februar sollte diese Frage dann aber ohnehin obsolet sein. Die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne haben sich gemeinsam mit der SPÖ und NEOS auf eine Verpflichtung zur Covid-19-Impfung geeinigt. Gelten wird sie für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt (auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums). Derzeit wären davon sowohl die erste und zweite Impfung sowie auch die weiteren Impfungen („Booster“) umfasst.

Hinweise zur Impfstraße im Austria Center in Wien
APA/Georg Hochmuth
Die Impfpflicht wird für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahren gelten, es wird aber auch Ausnahmen von der Impfpflicht geben

Ausgenommen von der Impfpflicht sind neben Kindern unter 14 Jahren auch schwangere Personen (für die Dauer der Schwangerschaft). Seitens der Bundesregierung wird aber darauf hingewiesen, dass die Impfung für Schwangere „ausdrücklich empfohlen“ ist. Ausnahmen gibt es auch für Genesene – und zwar 180 Tage lang ab dem Tag des positiven PCR-Tests. Genesene Personen können ihren Ausnahmegrund mit einem Genesungsnachweis bzw. einem Genesungszertifikat nachweisen.

Das bringt 2022

Bis 6. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2022 kommen werden.

Ebenfalls Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Gründen – „für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können“. Der Ausnahmegrund ist mit einem ärztlichen Attest zu bestätigen. Bei Schwangeren sowie bei jenen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist der Ausnahmegrund durch den Arzt in das Zentrale Impfregister einzutragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach dem Wegfall des Ausnahmegrundes.

Berechtigt zur Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung sind Vertragsärzte – und zwar jene für Allgemeinmedizin, jene für das internistische Fach, für Psychiatrie, sowie Vertrags-Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde; auch eine amtsärztliche Bestätigung ist möglich.

Erster Impfstichtag ist der 15. März

Vierteljährlich finden sogenannte Impfstichtage statt, der erste ist der 15. März 2022. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein – oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Ungeimpfte Personen werden vierteljährlich per Erinnerungsschreiben dazu aufgefordert, sich bis zum nächsten Impfstichtag impfen zu lassen oder einen Ausnahmegrund geltend zu machen.

Wer dann am jeweiligen Impfstichtag keinen Impfeintrag oder einen Ausnahmegrund vorweisen kann, dem drohen Strafen. Diese werden vierteljährlich verhängt. Bei einem „ordentlichen Verfahren“ beträgt das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro. Alternativ kann auch ein „abgekürztes Verfahren“ durchgeführt werden, dabei sind Strafen von bis zu 600 Euro vorgesehen.

Die Impfpflicht wird aber auf keinen Fall mit physischem Zwang durchgesetzt werden. Auch eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe ist nicht vorgesehen. Gelten soll die verpflichtende Coronavirus-Schutzimpfung laut den derzeitigen Plänen jedenfalls bis 31. Jänner 2024.