Überprüfung eines Coronatests am Arbeitsplatz
APA/dpa-Zentralbild/Robert Michael
APA/dpa-Zentralbild/Robert Michael
Coronaviurs

Ärztekammer für 2-G am Arbeitsplatz

Die Ärztekammer für Niederösterreich tritt für die Etablierung der 2-G-Regel am Arbeitsplatz ein. Diese soll spätestens mit der Einführung der Impfpflicht am 1. Februar für Bereiche kommen, „wo Menschen im direkten Kontakt mit anderen stehen“, so Präsident Christoph Reisner.

Angesprochen wurde das Gesundheitswesen, denkbar sei eine Ausweitung des Modells aber auch auf Pädagogen und die Polizei. Für Ungeimpfte wird eine Freistellung ohne Bezüge gefordert.

„Jeder, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit engen Kontakt mit anderen Menschen hat, muss aus unserer Sicht geimpft oder genesen sein. Ganz besonders, wenn es sich um kranke und alte Menschen oder ungeimpfte Kinder handelt“, sagte auch Vizepräsident Gerrit Loibl in einer Aussendung.

Für Ungeimpfte wird Freistellung ohne Bezüge gefordert

Verpflichtendes Homeoffice als Ausweg für Ungeimpfte sei in vielen Arbeitsbereichen wie etwa im Gesundheitswesen nicht möglich. „Daher muss es für Impfverweigerer eine Freistellung von ihrem Job in Form eines unbezahlten Urlaubs geben.“ In Italien und Frankreich sei diese Forderung bereits umgesetzt worden. Nun sei auch hierzulande eine „Gesetzeslücke schnellstmöglich zu schließen“, wurde in der Aussendung am Montag gefordert.