Tests in einem Hörsaal an einer Universität
APA/dpa/Uwe Zucchi
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Wissenschaft

Mindeststudienleistung für Studienanfänger

An den Universitäten bringt das Jahr 2022 die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger. Wer ab dem Wintersemester ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte schaffen.

Die vorgegebene Leistung entspricht knapp einem Achtel der Regelstudienzeit. Bei Studentinnen und Studenten, welche die Mindeststudienleistung nicht erbringen, erlischt die Zulassung an dieser Universität im betreffenden Fach und kann erst nach zwei Jahren wieder beantragt werden (an anderen Einrichtungen kann es dagegen sofort weiter belegt werden). Ausgenommen von der Regelung sind behinderte Studierende.

Neu gestaltet wird außerdem die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen. Bisher wurden nur jene Leistungen angerechnet, die als „gleichwertig“ zu den Prüfungen an der Uni eingestuft wurden. Künftig kommt es zu einer Art Beweislastumkehr: Anerkannt werden müssen alle Leistungen, bei denen „keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ bestehen.

Anrechnung von Schulprüfungen oder Praktika

Die Universität muss etwa absolvierte Prüfungen, die an berufsbildenden höheren Schulen (z.B. berufspraktische Fächer) oder an AHS (z.B. Musik- oder Sportgymnasien) abgelegt wurden, bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Punkten anrechnen. Das gleiche Ausmaß gilt für die Anerkennung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Tätigkeiten bzw. Praktika, beruflicher oder außerberuflicher Qualifikationen. Das Höchstmaß bei der Anrechnung liegt bei 90 ECTS-Punkten.

Das bringt 2022

Bis 6. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2022 kommen werden.

Weitere Neuerungen ab Herbst: Studierende können sich aus wichtigem Grund auch während des Semesters beurlauben lassen. Inskribieren müssen sie dafür künftig flotter: Die Ausnahmegründe für eine spätere Einschreibung werden eingeschränkt, außerdem werden die Fristen auf 31. Oktober (bisher 30. November) im Wintersemester bzw. 31. März (bisher 30. April) im Sommersemester verkürzt.

Mehr Studienplätze in der Medizin

Bei den Aufnahmeprüfungen im Sommer 2022 werden an den Medizin-Universitäten bzw. der Medizin-Fakultät der Universität Linz um 110 Studienplätze mehr vergeben. Insgesamt können damit im Herbst 1.850 Personen ein Medizinstudium beginnen.

Neue Studienplätze gibt es auch an den Fachhochschulen. Insgesamt entstehen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik bzw. Digitalisierung 347 neue Plätze für Anfänger in bereits existenten Studienrichtungen, die besonders nachgefragt sind (z.B. Informatik, Data Science und Ingenieurwissenschaften).