Lebensversicherungspolizze
APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner
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Wirtschaft

Lebensversicherung-Garantiezins sinkt auf Null

Das Niedrig-Zinsniveau wirkt sich auch heuer in der Lebensversicherung aus. Ab Jahresmitte darf bei Vertragsabschluss für klassische Lebensversicherung und prämiengeförderte Zukunftsvorsorge kein Garantiezinssatz mehr versprochen werden.

Dies geht aus der aktuellen Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) hervor. Demnach wird der Zinssatz, den die Unternehmen höchstens garantieren dürfen, von 0,5 auf 0,0 Prozent gesenkt. Dies tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2022 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 30. September 2022 liegt. Angeordnet wurde das von FMA bereits Anfang August 2021.

Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteilen. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Traditionell setzt sich die Gesamtverzinsung aus dem Garantiezins sowie einer variablen Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung zusammen.

Der Garantiezinssatz (Rechnungszinssatz) soll dafür sorgen, dass sich Versicherungen nicht übernehmen. An sich ist er der Durchschnitt der Sekundärmarktrendite (SMR) der jeweils letzten zehn Jahre, abzüglich einer Sicherheitsmarge von 40 Prozent. Noch im Jahr 2000 lag der Garantiezinssatz bei 4,0 Prozent, von 1986 bis 1994 bei 3,5 Prozent und bis Ende Juni 1986 bei 3,0 Prozent. Ab 2000 schmolz der Satz recht rasch ab: Bis 2011/12 auf 2,0 Prozent, Anfang 2016 auf 1 Prozent, Anfang 2017 auf 0,5 Prozent. Wer noch einen früheren „Hochprozenter“ hat, sollte sich davon nicht vorschnell trennen, der Garantiesatz gilt für die gesamte Laufzeit.