Voraussetzung für den digitalen Führerschein ist – abgesehen von einem Smartphone und einer Lenkerberechtigung – eine sogenannte E-ID, also eine elektronische Identität. „Der digitale Führerschein wird eine der ersten Anwendungen der neuen E-ID sein. Das ist der Nachfolger der Bürgerkarte und der digitalen Signatur“, erklärt Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC. „Das heißt, dass man sich einmal gegenüber dem Staat ausgewiesen hat. Von diesem Punkt ausgehend kann man dann alle möglichen Dokumente ausstellen. Vieles ist dann online möglich, bei dem ich jetzt noch zur Behörde marschieren muss.“
Ein genauer Termin für den Start steht noch nicht fest. Auf Anfrage von noe.ORF.at übermittelte das Digitalisierungsministerium folgende Stellungnahme: „Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren (…) an einem Start im Frühjahr 2022. Wichtig ist uns dabei, dass sowohl eine optimale Funktionalität als auch größtmögliche Sicherheit gewährleistet sind.“
Nur im Inland gültig
Im Ausland gilt der digitale Führerschein dann jedenfalls noch nicht. Dazu brauche es erst eine EU-weite Regelung, sagte Ursula Zelenka – „aber das wird wohl noch viele Jahre dauern. Österreich ist hier Pionier.“ Ein kompletter Ersatz für den EU-weiten Scheckkarten-Führerschein wird der digitale Führerschein also – zumindest vorerst – nicht sein.