ABD0025_20211116 – V…SENDORF – …STERREICH: Lokalaugenschein der Landespolizeidirektion Niederšsterreich „Lockdown-Kontrollen im Bezirk Mšdling“ am Dienstag 16. November 2021 in Všsendorf. – FOTO: APA/HANS PUNZ
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Diese CoV-Maßnahmen gelten ab heute

Angesichts der zunehmenden Omikron-Welle werden die CoV-Maßnahmen verschärft. Neben einer Maskenpflicht unter bestimmten Umständen im Freien muss der Handel 2-G-Kontrollen durchführen. In Niederösterreich setzt man teilweise auf ein Stempelsystem.

Der Lockdown für Ungeimpfte ist bereits seit Längerem in Kraft, doch die Kontrolle des 2-G-Nachweises war im Handel bisher nicht verpflichtend. Das ändert sich nun. Ab sofort müssen die Betreiberinnen und Betreiber dafür sorgen, dass die Kunden spätestens beim Bezahlen an der Kassa den 2-G-Nachweis vorlegen.

Das stellt vor allem Einkaufszentren vor große Herausforderungen. Denn Ungeimpfte dürfen ja weiterhin in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien einkaufen. Um sie von Geimpften und Genesen unterscheiden zu können, setzen mehrere Einkaufszentren, darunter der „Fischapark“ in Wiener Neustadt und das Kremser „Mariandl“, auf ein Stempelsystem. Dabei erhalten all jene mit 2-G-Nachweis beim Eingang einen Stempel auf die Hand oder das Handgelenk. Dieser muss dann in den Geschäften vorgezeigt werden.

Mit einer Aktion scharf will die Polizei überprüfen, ob der Handel die 2-G-Nachweise tatsächlich kontrolliert. Ist das nicht der Fall, drohen Strafen, die ab 3. Februar erhöht werden. Ebenfalls ab 3. Februar drohen bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen Betretungsverbote.

Maske im Freien und Arbeit im Home Office

Neu ist außerdem die FFP2-Maskenpflicht im Freien. Diese gilt allerdings nur dann, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Davon ausgenommen sind enge Angehörige oder kurzzeitige Situationen. Geht man etwa auf dem Gehsteig an jemandem vorbei, muss man keine Maske tragen. In einer Menschenmenge oder einer Warteschlange hingegen, in der kein Abstand gehalten werden kann, muss die Maske getragen werden.

Weiters sollen Arbeitnehmerinnern und -nehmer dort, wo es möglich ist, von zuhause aus arbeiten. Dadurch sollen die Kontakte in der Arbeit deutlich reduziert werden. Während Home Office von der Ausnahme zur Regel werden soll, gilt am Arbeitsplatz weiterhin eine 3-G-Pflicht. Sollte es keine anderen Schutzvorrichtungen geben, herrscht dort außerdem FFP2-Maskenpflicht.