Ein Covid-19 Schnelltest, der ein positives Ergebnis anzeigt
APA/ROLAND SCHLAGER
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Coronavirus

Positiv getestet: Die Folgen für die Arbeit

In der Arbeitswelt sorgen die steigenden CoV-Neuinfektionen für Unsicherheit. Es geht etwa um die Frage, ob man nach einem positiven Test automatisch arbeitsunfähig ist oder im Homeoffice arbeiten kann. noe.ORF.at liefert Antworten.

Im Bundesland sind (Stand Mittwochnachmittag) 13.619 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) sorgt die Omikron-Welle für eine Anfragenflut. Generell rät die Arbeiterkammer CoV-infizierten Personen, den Arbeitgeber über ihren Gesundheitszustand auf dem Laufenden zu halten. Darüberhinaus beschäftigt sich Arbeitsrechtsexpertin Katharina Samsinger mit den häufigsten Fragen – und den Antworten.

Ist man automatisch arbeitsunfähig, wenn man in Quarantäne ist?

Katharina Samsinger: Ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht, ist eine medizinische Frage. Es gibt ja auch viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die symptomlos eine Infektion haben und wenn sie symptomfrei sind, sind sie natürlich nicht arbeitsunfähig. Das ist mit Ihrem Arzt abzusprechen. Sollten Sie Symptome verspüren und sich arbeitsunfähig fühlen, bitte vom Arzt unbedingt krankschreiben lassen und den Dienstgeber darüber in Kenntnis setzen.

Kann ich ohne Symptome von zu Hause aus arbeiten?

Samsinger: Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber bisher schon eine Homeoffice-Vereinbarung geschlossen und sind Sie unter behördliche Absonderung gestellt und haben die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten und haben das auch bisher schon gemacht, ja, dann werden Sie – solange Sie symptomfrei sind und arbeitsfähig – in dieser Zeit im Homeoffice arbeiten. Damit gelten Sie nicht als krank. Das heißt, Sie sind arbeitsverpflichtet, aber im Homeoffice, nicht im Büro.

Was ist bei Berufen, die nicht von zu Hause aus ausgeübt werden können?

Samsinger: Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, unterliegen der behördlichen Verkehrsbeschränkung. Das heißt: Sie dürfen gar nicht an ihren Arbeitsplatz und die müssen das ihrem Arbeitgeber dann zur Kenntnis bringen. Der Arbeitgeber hat Entgeltfortzahlung zu leisten und der Arbeitgeber hat in diesen Fällen auch die Möglichkeit, sich bei der Republik Österreich zu regressieren für diese Kosten, weil der Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt worden ist.

Kann man auch trotz CoV-Infektion am Arbeitsplatz arbeiten?

Samsinger: Das ist nach der aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung zu beurteilen. In der aktuellen Version ist das zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich von Alten- und Pflegeheimen genauso wie in Kranken- und Kuranstalten möglich. Allerdings ist das nur dann möglich, wenn die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und der PCR-Test einen Ct-Wert (Der Ct-Wert gibt bei PCR-Tests den Grad der wahrscheinlichen Infektiosität des Betroffenen zum Zeitpunkt des Tests an; Anm.) über 30 anzeigt. Dann kann auch weiter gearbeitet werden.