Gebäude der Donau Universität Krems von außen
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Bildung

Hochschulen planen weiterhin 2,5-G-Betrieb

Für das kommende Sommersemester planen die niederösterreichischen Universitäten und Fachhochschulen größtenteils einen Lehrbetrieb mit 2,5-G-Regelung. Zwei Universitäten haben auf 2-G-Betrieb nachgeschärft.

In Niederösterreich haben sich bisher zwei Universitäten für einen 2-G-Betrieb entschieden: die Donau Universität Krems sowie die private Karl-Landsteiner Universität, ebenfalls in Krems. Damit gilt dort ab dem kommenden Sommersemester, dass der Zutritt dann nur noch für geimpfte und genesene Studierende erlaubt ist.

Bis Ende Februar wird an der Donau Universität noch zum großen Teil online gelehrt, bei den wenigen Präsenz-Lehrveranstaltungen gilt allerdings bereits jetzt 2-G. Für das kommende Sommersemester werde die Situation in den Semesterferien erneut evaluiert, heißt es gegenüber noe.ORF.at.

In der Karl Landsteiner Universität begründet man die 2-G-Regel einerseits mit der ab Februar geltenden Impfpflicht. Darüber hinaus erfordere der Patientenkontakt von den angehenden Medizinerinnen und Medizinern sowie Psychologinnen und Psychologen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Da die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung in Kliniken zu tun hätten, „wo jetzt schon eine Impfpflicht gilt, müssen sie alleine aufgrund der Klinikbestimmungen geimpft sein“, so die Auskunft gegenüber noe.ORF.at. Obwohl sie ebenfalls im medizinischen Bereich angesiedelt ist, behält die Danube Private University in Krems hingegen die 2,5-G-Regel bei, heißt es auf Anfrage. 97 Prozent der Studierenden seien aber bereits ohnehin geimpft.

Am Mittwoch hatte bereits die Wirtschaftsuniversität in Wien angekündigt, das Sommersemester mit Präsenzunterricht samt 2-G-Regelung zu starten – mehr dazu in WU stellt auf 2-G und Präsenz um (wien.ORF.at; 26.1.2022).

Mehrheit der Einrichtungen bleibt bei 2,5-G-Regel

An den Fachhochschulen St. Pölten, Krems und Wiener Neustadt, an der New Design University in St. Pölten sowie Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten setzt man derzeit bei Präsenz-Lehre weiterhin auf die bisher geltende 2,5-G-Regel. Um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, muss man also entweder über ein Impf- oder Genesungszertifikat verfügen oder einen gültigen PCR-Test vorweisen.

Bei dieser Regelung soll es auch im kommenden Sommersemester bleiben, heißt es beim Rundruf von noe.ORF.at – sofern es die jeweilige Infektionslage erlaube. Ein Wechsel auf eine strengere 2-G-Regel, sodass nur mehr Geimpfte und Genesene Personen Zutritt erhalten, stehe derzeit noch nicht zur Diskussion.

Auch an der Pädagogischen Hochschule in Baden will man die Situation in den Semesterferien laufend evaluieren, auch dort läuft die Lehre noch mit 2,5-G-Regelung. Die Impfplicht würde in die Überlegungen mit einfließen, aufgrund der hohen Durchimpfungsrate bei Studierenden und Lehrenden von über 90 Prozent sehe man derzeit aber noch keinen Anlass für Verschärfungen.

Keine bundeseinheitliche Regelung in Sicht

Zuletzt haben sich die Unisenate und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bundesweit für eine einheitliche 2-G-Regelung an den Unis starkgemacht und an Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) appelliert, eine solche Vorgabe zu vereinbaren.

Im Bildungsministerium sieht man APA-Angaben zufolge allerdings weiter keinen Handlungsbedarf: Mit dem 2. Covid-19-Hochschulgesetz gebe es einen rechtlichen Rahmen als Richtschnur für die autonomen Hochschulen, die seit fast zwei Jahren mit ihren individuellen Sicherheitskonzepten und unterschiedlichen Lehr- und Lernmodellen einen funktionierenden Universitäts- und Hochschulbetrieb sicherstellen würden – mehr dazu in Unis zwischen 2-G und 2,5-G (news.ORF.at; 27.1.2022).