Asylquartier Drasenhofen im Jahr 2018
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Prozess gegen Landesrat Waldhäusl startet

In St. Pölten beginnt am Mittwoch der Prozess gegen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Der Politiker muss sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten. Konkret geht es um ein Flüchtlingsquartier, das mit Stacheldraht versehen war.

Die Art der Unterbringung in der Asylunterkunft in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) sorgte 2018 für heftige Kritik: Neben einer Überwachungskamera gab es einen Wachhund und Sicherheitspersonal. Der Baustellenzaun war mit Stacheldraht versehen. 16 jugendliche Flüchtlinge waren damals dort untergebracht.

Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) war das Quartier in Drasenhofen nicht geeignet und habe bei den Jugendlichen den Eindruck eines Gefängnisses hinterlassen, weshalb sie wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches Anklage gegen den zuständigen Landesrat und eine Beamtin des Landes erhob. Diese muss sich außerdem wegen Fälschung von Beweismitteln und Verleumdung verantworten.

Sechs Verhandlungstage bis Ende April

Im Gespräch mit noe.ORF.at verteidigt Waldhäusl sein Vorgehen. Der Stacheldraht sei Teil eines Sicherheitskonzeptes gewesen und „wurde zum Schutz der Betreuer und Flüchtlinge angebracht.“ Er werde sich nicht schuldig bekennen, sagt der 56-Jährige. Wird er verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Ein Urteil in dem Schöffenprozess gibt es möglicherweise erst am 28. April. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Ladung von mehr als 20 Zeugen. Darunter sind auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), der ehemalige Bürgermeister von Drasenhofen sowie die Bezirkshauptfrau von Mistelbach.

FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl während einer Prssekonferenz im Februar 2018
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Landesrat Gottfried Waldhäusl muss sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches vor Gericht verantworten

noe.ORF.at: Sie sind wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches angeklagt – wie werden Sie sich vor Gericht verantworten?

Gottfried Waldhäusl: Ich werde genau das erzählen, was mir in der Causa Drasenhofen immer wichtig war: Politik mit Hausverstand und Sicherheit. Das sind jene zwei Säulen in der Politik, die mich immer begleitet haben. Die Sicherheit der Bewohner, die Sicherheit der Betreuer und die Sicherheit der Bevölkerung sind mir sehr wichtig gewesen. Ich glaube daher, dass bei der Verhandlung rauskommen wird, dass alles rechtens war.

noe.ORF.at: Sie rechnen also mit einem Freispruch und werden sich nicht schuldig bekennen?

Waldhäusl: Ja.

noe.ORF.at: Sie sind schon damals zum Rücktritt aufgefordert worden. Vor dem Prozess soll es nun eine Kundgebung geben, bei der man Ihre Entlassung als Asyllandesrat fordert. Was sagen Sie zu dieser Forderung?

Waldhäusl: Ich werde mich bei der Frage „Landesrat ja oder nein?“ an die vorgegeben geltenden Gesetze halten.

noe.ORF.at: Würden Sie heute eigentlich wieder so vorgehen wie damals?

Waldhäusl: Ich würde von der Idee her wieder so vorgehen, weil sich ja nur die Jahre, aber nicht die Probleme verändert haben. Wir haben leider immer noch Asylwerber bei uns, die sich nicht dankbar zeigen, die sehr auffällig sind und auch kriminell werden. Wir haben weiterhin Gewalt, Vergewaltigungen und wir haben leider auch Morde – ich erinnere an den Fall Leonie. Hätte es ein Konzept wie Drasenhofen gegeben, würde Leonie vielleicht noch leben.

Das heißt: Ich würde es vom Konzept her wieder so machen, nur würde ich in verschiedenen Bereichen erwarten, dass sich speziell die verantwortlichen Juristen das genau anschauen.

noe.ORF.at: Haben Sie damals also nur so gehandelt, weil es Ihnen von anderen vorgeschlagen wurde?

Waldhäusl: So ist es. Ich habe damals – wie auch jetzt – immer nur Vorgaben gemacht und dann danach gehandelt beziehungsweise abgewartet, wie die entscheidenden Personen in der Fachabteilung darüber urteilen. Hätte jemals ein zuständiger Jurist gesagt, dass etwas nicht möglich ist, hätte ich das natürlich nicht getan. Tatsache ist, dass bis zum Schluss – auch bei der Frage des Zauns – kein einziger Jurist gesagt hat, dass das rechtlich nicht zulässig ist.

noe.ORF.at: Stichwort Zaun: Zwischen einem Zaun und einem Stacheldrahtzaun ist ein Unterschied. Hat es diesen wirklich gebraucht?

Waldhäusl: Das war ein mobiler Bauzaun, über den jeder drüber klettern kann, den zwei Frauen locker verschieben können. Der Stacheldraht war oben, damit niemand drüber klettern kann und damit nichts passiert. Mir war damals wichtig, dass in dieser sensiblen Phase, in der rundherum Asylheime gebrannt haben, nichts passiert – auch und in erster Linie zum Schutz der Bewohner, der Mitbewohner und der Betreuer.

noe.ORF.at: Würde es heute, wenn es wieder so eine Unterbringung geben würde, wieder einen Stacheldraht geben?

Waldhäusl: Wenn es rechtlich möglich wäre und es ein Betreuungskonzept gibt und das darin vorgesehen ist, würde ich mich nicht dagegen auflehnen. Aber wenn wir jetzt darüber diskutieren, dass es aus verschiedenen Gründen ungeeignet ist, dann würde es keinen mehr geben. Ich denke, dass die Fachabteilung jetzt wegen des öffentlichen Drucks Nein sagen würde.