Friseur mit FFP2-Maske beim Haareschneiden
APA/ROLAND SCHLAGER
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Coronavirus

Friseure fordern 3-G wie Gastronomie

Sie fühlen sich bei den Öffnungsschritten vernachlässigt: Friseure, Masseure oder Fußpfleger – körpernahe Dienstleister – können sich anders als Handel, Gastronomie und Tourismus noch nicht auf Lockerungen freuen. Die Innungsmeisterin fordert eine 3-G-Regel.

Dass am 12. Februar die 2-G-Regel im Handel fällt und am 19. Februar in der Gastronomie und im Tourismus von 2-G auf 3-G umgestellt wird, habe für Verwirrung gesorgt: „Seit dieser Ankündigung läuten bei uns in den Salons die Telefone. Alle glauben, man bekommt ab dem 12. Februar auch wieder einen Friseurtermin mit einem negativen Test“, sagt Silvia Rupp, Innungsmeisterin der Friseure in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und Bundesinnungsmeister-Stellvertreterin österreichweit.

Die körpernahen Dienstleister wurden aber bei den bisherigen Ankündigungen nicht erwähnt – mehr dazu in Für viele zu spät, für manche zu früh (news.ORF.at; 29.01.2022). „Wir wollen bei den Öffnungsschritten beim Handel dabei sein, aber seit Tagen haben wir nichts mehr aus dem Gesundheitsministerium gehört“, kritisiert Rupp gegenüber noe.ORF.at. In Niederösterreich gebe es im Bereich Kosmetik, Fußpflege, Tattoo, Massage und Friseur 30.000 Betriebe. Sie müssten nun Kundinnen und Kunden ohne 2-G-Nachweis am Telefon abwimmeln, so Rupp.

Ministerium spricht von „Gleichklang“ bei Öffnungen

Die Innungsmeisterin fordert Planungssicherheit: am besten mit dem 3-G-Nachweis ab dem 12. Februar. Es könne nicht sein, dass es im Handel und in der Gastronomie Öffnungsschritte gebe und die körpernahen Dienstleister leer ausgehen.

Nach Angaben das Gesundheitsministeriums wird das auch nicht der Fall sein. Man arbeite derzeit noch im Detail an der entsprechenden Verordnung: „Dabei wird jedenfalls auf einen Gleichklang bei den Maßnahmen geachtet“, heißt es von einem Sprecher. Wie genau dieser „Gleichklang“ aussieht, ist noch offen. Der Stichtag für Lockerungen dürfte entweder mit dem Handel am 12. Februar oder mit der Gastronomie am 19. Februar sein.