Chronik

Vier Festnahmen nach „Kautionstrick“

Mit dem „Kautionstrick“ haben falsche Polizisten im Bezirk Tulln ihren Opfern etwa 180.000 Euro abgeknöpft. Vier Beschuldigte wurden in Wien und in Polen festgenommen und inhaftiert. Der Bande werden mindestens vier Betrüge vorgeworfen.

Eine 27-jährige Verdächtige hatte 50.000 Euro Bargeld und Golddukaten im Wert von 22.000 Euro in ihrer Unterwäsche versteckt. Die Frau, bei der im Zuge einer Personendurchsuchung die Beute entdeckt wurde, gab laut Polizei einen Kautionsbetrug am 16. November 2021 in Klosterneuburg zu. Opfer war eine 85-Jährige. Weitere Betrügereien ab 4. November 2021 bestritt die Verdächtige, die als Abholerin fungiert haben soll.

Zum Zeitpunkt der Festnahme am 16. November spätabends in Wien-Ottakring wollte sie laut Exekutive in ein polnisches Fahrzeug einsteigen, um in ihre Heimat zurückzureisen. Im selben Kfz befanden sich auch zwei mutmaßliche Komplizen. Die Männer im Alter von 38 und 45 Jahren sollen als Fahrer zwischen Polen und Österreich eingesetzt worden sein – nach einer Tat wurde die Beute zumeist sofort in die Heimat gebracht. Das Duo machte der Aussendung zufolge keine glaubwürdigen Angaben. Die Frau und die beiden Männer wurden in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert.

„Logistiker“ in Polen in U-Haft

Im Zuge weiterer Ermittlungen forschte das Landeskriminalamt Niederösterreich in Zusammenarbeit mit der polnischen Polizei einen weiteren Verdächtigen aus. Der 33-Jährige soll als sogenannter Logistiker bzw. Auftraggeber von Polen aus tätig gewesen sein und damit eine führende Rolle in der organisierten Clanstruktur eingenommen haben. Gegen den Mann wurde ein europaweiter Haftbefehl erlassen. Er wurde am 20. Jänner in seiner Wohnung im Westen von Polen festgenommen und befindet sich seither in der Stadt Posen in Untersuchungshaft.

Im Visier der Betrüger beim „Kautionstrick“ stehen meist ältere Personen. Unbekannte geben sich als Kriminalbeamte aus und teilen mit, dass ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und eine Kaution fällig sei. Sollte der Betrag in meist fünfstelliger Höhe nicht bezahlt werden, müsse der Verwandte eine Haftstrafe verbüßen.