Cannabis
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer
Chronik

26-Jähriger will Cannabis-Verbot kippen: VfGH prüft

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft das Verbot von Cannabis auf seine Verfassungsmäßigkeit. Der Anlass für die Prüfung ist ein Antrag eines 26-jährigen Niederösterreichers. Er will legalen Cannabis-Konsum in Österreich erwirken.

Der VfGH hat die Bundesregierung am 31. Jänner dazu aufgefordert, das Totalverbot für Cannabis binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Das teilten der 26-jährige Paul Burger, der Ende 2020 von zwei Polizisten in Zivil mit einem halb abgebrannten Joint erwischt worden war, und sein Rechtsvertreter, der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, in einer Aussendung mit. Konkret geht es dabei um jenen Teil des Suchtmittelgesetzes, der den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt.

Burger versucht in Bezug auf den rein auf den Eigenbedarf ausgerichteten Cannabis-Konsum in Österreich „seit fünfeinhalb Jahren die Gesetzeslage in Österreich zu verschieben“, wie er gegenüber der APA erläuterte. Nach seinem Dafürhalten sollte das selbstbestimmte Kiffen nicht mehr bestraft werden.

Aktivist: „Cannabis-Konsum fällt in Privatsphäre“

„Ich will entscheiden, ob ich auf meinem Balkon Cannabis rauchen kann oder nicht. Das fällt in meine Privatsphäre und geht den Staat nichts an“, meinte der Aktivist unter Verweis auf höchstgerichtliche Entscheidungen in anderen Ländern, die einen staatlichen Eingriff in den privaten Konsum für unverhältnismäßig erklärt hätten.

Der 26-Jährige hatte sich an einem Abend im November 2020 auf einem Parkdeck am Mödlinger Bahnhof einen Joint angezündet, als Polizeibeamte aus einem Auto sprangen und ihn aufgrund des markanten Geruchs zur Rede stellten. Sie stellten den Joint sicher, eine Anzeige war die Folge, die aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens zwar eingestellt wurde. Der 26-Jährige bleibt allerdings polizeilich vorgemerkt und scheint damit bei allfälligen zukünftigen Amtshandlungen im Polizeicomputer als Kiffer auf.

Das ist für Burger nicht verfassungskonform. „Nach Auffassung des Antragstellers sollte ein Umgang mit Cannabis, der ohne Schädigung anderer passiert, durch das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung geschützt sein“, betonten Burger und Graupner, die mit Spannung auf die Entscheidung des VfGH warten. Er hoffe, dass diese „in sechs bis acht Monaten fällt“ und der Umgang mit Cannabis vom Höchstgericht zumindest teilweise entkriminalisiert wird, so der 26-jährige Niederösterreicher.

Baldige Cannabis-Legalisierung in Deutschland geplant

Das Strafrecht sieht derzeit verschieden hohe Strafdrohungen für den Konsum von Cannabis vor, die sich nach dem THC-Gehalt – der Menge an Reinsubstanz – richten. Auf den Besitz von bis zu 20 Gramm der Reinsubstanz ohne Verkaufsabsicht – also rein zum Eigengebrauch – sieht das Suchtmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. In Deutschland, wo der Konsum von Cannabis nur zu medizinischen Zwecken erlaubt ist, könnte es dagegen bald zu einer Legalisierung der Substanz kommen. Das ist im Koalitionsübereinkommen der neuen deutschen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP vermerkt.