FFP2 Maske
PixelboxStockFootage – stock.adobe.com
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Coronavirus

Weitere Lockerungen: Welches G gilt wo?

Am Samstag treten im Handel, in Museen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen weitere Lockerungen der CoV-Maßnahmen in Kraft. Vor allem für Ungeimpfte bringen sie Erleichterungen. noe.ORF.at mit einem Überblick der neuen Regeln.

Ab Samstag können Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, wieder ganz offiziell an weiten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Die augenscheinlichste Veränderung ist, dass im Handel, in Museen, Kunsthallen und Bibliotheken die 2-G-Regel fällt. Man muss dann keinerlei Nachweis mehr erbringen. Jeder und jede darf dann in die genannten Bereiche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt allerdings aufrecht.

Auch bei den körpernahen Dienstleistern fällt die 2-G-Regel, allerdings gilt dort dann 3-G. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen CoV-Test vorweisen, um zum Friseur, zur Fußpflege oder zur Massage zu gehen. Die FFP2-Maske bleibt auch bei den körpernahen Dienstleistungen Pflicht.

Keine Personenbeschränkung bei Veranstaltungen

Lockerungen gibt es ab Samstag auch bei Veranstaltungen. Die Personenobergrenze fällt sowohl für Veranstaltungen in Innenräumen als auch im Freien. Weiterhin muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und ohne zugewiesene Sitzplätze gilt ein Konsumationsverbot. Es dürfen also keine Speisen und Getränke ausgegeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Maske durchgehend getragen wird.

Fix ist bereits, dass ab 19. Februar auch in der Gastronomie 3-G statt 2-G gelten wird. Die Sperrstunde bleibt vorerst bei 24.00 Uhr. 3-G tritt dann auch für Veranstaltungen in Kraft und darunter fallen etwa Chorproben oder Proben von Musikkapellen. Für Freizeitsport etwa in Fitnesscentern oder Tennishallen gelten weiterhin 2-G und FFP2-Maskenpflicht.