Von der Impfpflicht ausgenommen sind zum Beispiel Schwangere, Krebspatienten, Menschen mit einer Autoimmunerkrankung oder Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten. Sie müssen das aber nachweisen.
Die dafür notwendigen medizinischen Befunde und Unterlagen können seit Montag auch auf der Website des Landes hochgeladen werden. Ob der Antrag genehmigt wird, entscheiden Amts- und Epidemieärztinnen und -ärzte. Wer seinen Antrag nicht via Internet stellen will, kann das auch beim zuständigen Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft tun.
Unklarheit über Umsetzung der Impfpflicht
Noch ist das letzte Wort in Sachen Impfpflicht allerdings ohnehin nicht gesprochen. Bereits in den vergangenen Tagen hatten immer mehr Politikerinnen und Politiker Zweifel an der Umsetzung angemeldet, darunter auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) – mehr dazu in Impfpflicht: Mikl-Leitner sieht Wissenschaft gefordert (noe.ORF.at; 10.2.2022).
In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ am Sonntag spielte auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) den Ball der geplanten Expertenkommission zu, die sich aus zwei Medizinern und zwei Juristen zusammensetzen soll. Spricht sich das Gremium dafür aus, die Impfpflicht auszusetzen, werde diese Geschichte sein, kündigte Nehammer an. Nach wie vor offen ist aber, wer in der Expertenkommission sitzen wird und wann eine Entscheidung getroffen wird. Am Mittwoch soll es jedenfalls neue Beratungen von Bund und Ländern geben.