Mann arbeitet im Homeoffice
APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Chronik

Homeoffice-Kosten neu im Steuerausgleich

Bis Ende Februar haben Dienstgeber Zeit, die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermittelt, danach können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Das Homeoffice sorgt dabei für einige Neuerungen.

Dass pandemiebedingt auch im Vorjahr wieder mehr von Zuhause aus gearbeitet wurde, spiegelt sich diesmal auch im Steuerausgleich wieder – in Form einer Homeoffice-Pauschale. „Die konnte man schon unter dem Jahr vom Arbeitgeber berücksichtigen lassen oder, wenn das nicht passiert ist, kann man sie sich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung holen“, erklärt Julia Scharitzer, Steuerrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ).

Es handelt sich dabei um eine pauschale Kostenabdeckung von maximal 300 Euro (bis zu drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage) „für alle Ausgaben, die ich im Zusammenhang mit Homeoffice im letzten Jahr hatte“, so Scharitzer. Dazu zählen etwa Kosten für Internetanschluss, Telefon, Strom, Heizung usw. Für diese Pauschale braucht es keine Belege.

Hatte man wegen größerer Anschaffungen höhere Kosten, kann man diese darüber hinaus als Werbungskosten angeben. Hier müssen allerdings entsprechende Rechnungen vorhanden sein. Absetzbar sind Werbungskosten für „digitale Arbeitsmittel“ (Computer, Laptop usw.) sowie für „ergonomisch geeignetes Mobiliar“ (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung).

Pendlerpauschale: Anzahl der Fahrten entscheidend

Auswirkungen hat das Homeoffice auch auf den Anspruch auf Pendlerpauschale. „Da muss man heuer aufpassen“, so Scharitzer, denn für 2021 gelten je nach Monat unterschiedliche Regelungen: „Von 1. Jänner bis 30. Juni und nochmal im November und Dezember gab es die Möglichkeit, dass ich das volle Pendlerpauschale erhalte, unabhängig davon, wie oft ich tatsächlich ins Büro gefahren bin. Für die Monate dazwischen, d. h. Juli, August, September, Oktober, gilt diese Regelung nicht.“

Pendlerrechner des Finanzministeriums
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Mit dem Pendlerrechner des Finanzamts kann der Betrag ermittelt werden, den man bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben muss

Für diese Monate ist entscheidend, wie oft man tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren ist. Das Geld wird dann aliquot ausbezahlt. Mit Hilfe des Pendlerrechners des Finanzamts kann man anhand der Anzahl der Fahrten jenen Betrag berechnen lassen, der einem zusteht. Den Jahresbetrag gibt man dann bei der Arbeitnehmerveranlagung an.

Sanierung und Versicherungen nicht mehr absetzbar

Nicht mehr absetzbar sind für 2021 jene Ausgaben, die bisher zum sogenannten „Topf-Sonderausgaben“ zählten, darunter fallen Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung sowie für private Kranken-, Lebens- oder Pensionsversicherungen.

Was bleibt, ist etwa der Familienbonus Plus. Die Steuerexpertin betont: „Jeder, der diesen schon beim Dienstgeber berücksichtigen hat lassen, bitte nicht vergessen, ihn noch einmal bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.“ Ansonsten kann es zu einer Rückforderung durch das Finanzamt kommen.

Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung
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Die Arbeitnehmerveranlagung geht online wesentlich schneller und einfacher, als sich durch die Papierformulare zu kämpfen

Automatisch übermittelt werden hingegen Kirchenbeiträge und Spenden. Diese werden deshalb auch in der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, bei der die Steuergutschrift automatisch erfolgt. Die Expertin der Arbeiterkammer rät aber auf jeden Fall dazu, selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, da es immer noch weitere Posten gibt, die berücksichtigt werden können.

Auch Menschen, die wenig verdienen bzw. keine Lohnsteuer gezahlt haben, können durch die sogenannte Negativsteuer von einer Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Wer im Zahlendschungel den Überblick verliert, kann die Arbeitnehmerveranlagung gemeinsam mit Expertinnen und Experten von der Arbeiterkammer ausfüllen. Beratungstermine können ganzjährig vereinbart werden.

Empfohlen wird, mit dem Steuerausgleich bis Anfang März zu warten, denn bis dahin müssen die Arbeitgeber alle Daten an das Finanzamt übermittelt haben. Und noch eine Empfehlung hat die Expertin: Der Steuerausgleich über FinanzOnline gehe wesentlich schneller und einfacher, als sich durch die Papierformulare zu kämpfen.