Corona Impfung
APA/dpa/Robert Michael
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Befreiung von Impfpflicht: Anträge möglich

Die Impfpflicht gilt aktuell für alle Menschen über 18 Jahre, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Eine Ausnahme von der Impfpflicht kann auf der Homepage des Landes oder per Post beantragt werden. Das Land rechnet mit „einigen Tausend Anträgen“.

Keine Impfpflicht besteht für Schwangere sowie für Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Außerdem gilt die Impfpflicht nicht für Personen, bei denen eine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist.

Das gelte „primär für Leute, die allergisch sind auf einen Inhaltsstoff, der in allen Impfungen enthalten ist, für Menschen die chronisch erkrankt sind und mit zum Beispiel Cortison therapiert werden, bei akuten Fiebererkrankungen“, sagt Landessanitätsdirektorin Irmgard Lechner.

Eine Impfbefreiung kann es zum Beispiel auch nach Transplantationen geben oder bei Krebspatientinnen und -patienten, die sich in Therapie befinden. Darüber hinaus können auch Personen, die nach zumindest dreimaliger Impfung keine Immunantwort ausgebildet haben, sowie Personen, die eine bestätigte Infektion überstanden haben, um eine Befreiung von der Impfpflicht ansuchen.

Antrag online oder per Post einreichen

Wer den Antrag nicht online stellen kann, kann diesen auch per Post einreichen. Die Landessanitätsdirektorin geht von „einigen Tausend Anträgen“ aus. Es sei aber eine „völlig neue Situation für uns alle, wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt“, so Lechner.

Auf die Frage, ob sie damit rechnet, dass die Impfpflicht in die Phase von Kontrollen und Strafen geht, wagt Lechner keine Prognose. Allerdings verweist sie auf hohe Fallzahlen und darauf, dass ein Impfschutz im Herbst auch einen Vorlauf benötige.