Chronik

Maske verweigert: Prozess ins Freie verlegt

Durchaus ungewöhnlich ist am Montag ein Prozess am Landesverwaltungsgericht in St. Pölten abgelaufen. Ein Prozess-Beteiligter weigerte sich eine FFP2-Maske zu tragen. Daraufhin setzte der Richter die Befragung im Freien fort.

Laut Hausordnung des Landesverwaltungsgerichts muss im Gebäude und somit auch während einer Verhandlung aufgrund der CoV-Pandemie eine FFP2-Maske getragen werden. Der Betroffene weigerte sich jedoch, dieser Vorgabe Folge zu leisten. Weil ihn der Richter trotzdem anhören wollte, verlegte er die Befragung vor das Gerichtsgebäude ins Freie.

Im konkreten Fall ging es um eine Festnahme bei einer Demonstration gegen die CoV-Impfpflicht. Der Beschwerdeführer sah sich dabei offenbar unrechtmäßig behandelt und legte Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die Polizei mit der Festnahme richtig gehandelt hatte.

Gericht spricht von gutem Kompromiss

Laut einem Gerichtssprecher sind Verhandlungen im Freien kein Standard. Im konkreten Fall sei es aber „ein guter Kompromiss“ gewesen, um den Prozess fortzuführen. Andere Möglichkeiten, etwa eine Befragung per Videokonferenz oder durch eine Vertretungsperson, hätten darüber hinaus möglicherweise zu einer Vertagung geführt.

Wann und wo eine Verhandlung stattfindet, kann der Richter frei entscheiden. „Es muss nur zweckmäßig sein“, betont der Vizepräsident des Gerichts Markus Grubner. Ob die Festnahme in diesem Fall rechtmäßig war, dazu gibt es von Seiten des Gerichts noch keine Entscheidung.