Wirtschaft

AK fordert Planbarkeit nach Ende von 3-G

Die Arbeiterkammer Niederösterreich kritisiert die fehlenden arbeitsrechtlichen CoV-Maßnahmen nach dem 5. März. Zudem seien die Sozialpartner nicht in die Gespräche zu Lockerungen eingebunden worden.

Bis zum 5. März gilt für Betriebe die 3-G-Regel, für die Regelung darüber hinaus gebe es jedoch noch keinerlei weitere Informationen seitens der Bundesregierung, kritisiert Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ), bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Die Sozialpartner seien vorab auch nicht über die geplante Aufhebung der 3-G-Regelung informiert oder bei Öffnungsschritten eingebunden worden.

„Wir erwarten uns, dass wir bei Entscheidungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen, auch dabei sind“, so Wieser. Auch Ankündigungen der Regierung ohne gültige Verordnungen würden für Unklarheiten sorgen, dieses Vorgehen würde sich seit dem ersten Jahr der Pandemie fortsetzen.

Beratungen mehrheitlich pandemiebedingt

Auch bei den Beratungsanfragen spielen Themen rund um die Coronavirus-Pandemie nach wie vor eine große Rolle, bei den Anfragen per Mail sei es das wichtigste Thema. Die häufigsten CoV-spezifischen Fragen würden die Kinderbetreuung betreffen, beispielsweise die Sonderbetreuungszeit für Eltern, wenn Kinder positiv getestet werden.

Bei den Telefonberatungen gehe es abseits der Pandemie meistens um Fragen rund um das Ende des Dienstverhältnisses und um die richtige Gehaltsbemessung. Vor allem Probleme bei der Beendigung des Dienstverhätnisses hätten sich im letzten Jahr deutlich gehäuft, unter anderem, weil seit Oktober für Angestellte und Arbeitnehmende die gleichen Kündigungsfristen gelten. Auch bei den Telefonberatungen sei jedoch das Coronavirus immer noch eines der wichtigeren Themen.

38 Millionen Euro wurden erkämpft

Im Vorjahr konnten durch die Beratungen rund 38 Millionen Euro für Beschäftigte geltend gemacht werden. Der Großteil davon seien Nachzahlungen ausstehender Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und vorenthaltene Abfertigungen gewesen. Rund 150.000 Arbeitnehmende wurden beraten, das sei mehr als jeder vierte Arbeitnehmende, der bei der Kammer um Hilfestellung rund um Arbeitsthemen ansuchte.