Die fünf PCR-Tests können als Gurgeltest in Niederösterreich über das Testangebot „Niederösterreich gurgelt“ gemacht werden. Die Tests können weiterhin bei allen Spar-Märkten in Niederösterreich abgeholt werden, und dort, sowie bei den McDonalds-Filialen, auch wieder abgegeben werden. Neu ist, dass ein Testset mit zehn Einzeltests nur noch alle zwei Monate abgeholt werden kann. Die Online-Plattform wird entsprechend umprogrammiert, sodass nur noch fünf Gurgeltests pro Monat registrierbar sind.
Die fünf Antigen-Tests können in Form von Wohnzimmertests in allen Apotheken Niederösterreichs abgeholt werden. Dieses Angebot gilt in Niederösterreich allerdings erst ab dem 9. April, heißt es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). „Das logistische Liefersystem ist für diese großen Mengen an Tests in so kurzer Zeit nicht ausgerichtet“, erklärt der Präsident der Apothekerkammer Niederösterreich Peter Gonda. Die Tests können online registriert werden, um ein gültiges Testzertifikat zu erhalten.
Warten auf Verordnung des Bundes
Mehr Tests als die bekannten fünf PCR- und fünf Antigentests soll es etwa für vulnerable Gruppen geben. Wer allerdings dazu zählt ist unklar. „Alles was wir jetzt vorbereiten, alles was wir jetzt machen, beruht im Moment auf den Presseaussagen und den Ankündigungen des Bundes und des Ministers“, so Königsberger-Ludwig. Sie fordert vom Bund Klarheit und Planungssicherheit.
Ebenso unklar ist, ob die Tests weiterhin von niedergelassenen Ärzten und Apothekerinnen abgenommen werden können. Diese Tests sind bis jetzt über den Bund finanziert worden. „Wir sind der Ansicht, dass der Bund die Verordnung dafür, die bis 31. März Gültigkeit hat, verlängern soll. Dann wäre das überhaupt kein Problem“, so Königsberger-Ludwig. Fix sei, dass die Teststraßen in den Gemeinden großteils schließen werden.
Freitesten via Teststraße oder Gurgeltest möglich
Neu dazu kommt die Möglichkeit sich per Gurgeltest ab dem fünften Tag nach der Infektion freitesten zu können. Möglich macht das die jüngste Verkürzung der Isolation auf fünf Tage. Anschließend ist man bis zum zehnten Tag „verkehrsbeschränkt“, das bedeutet man kann das Haus unter Auflagen verlassen, um etwa einen Gurgeltest abzugeben. Wenn dieser negativ ist oder der CT-Wert bei über 30 liegt, kann die Quarantäne beendet werden.
Laut Königsberger-Ludwig werde dieses Freitest-Angebot gerade technisch vorbereitet und stünde ab Mitte kommender Woche zur Verfügung. „Man muss so nicht mehr den Weg zu den Freitestmöglichkeiten in den Bezirksstädten in Kauf nehmen“, sagt Spar-Geschäftsführer Alois Huber. Die behördlichen Teststraßen zum Freitesten bleiben zusätzlich weiter bestehen.
Schulen: Neue Regeln ab Ostern
An den Schulen wird derzeit dreimal pro Woche getestet – mindestens zweimal mit einem PCR- und einmal mittels Antigen-Test. Nach Ostern findet grundsätzlich nur noch ein wöchentlicher PCR-Test statt. Antigen-Tests werden dann nur noch eingesetzt, wenn davor positive Fälle registriert wurden. Damit vollziehe man die „Redimensionierung“ der Teststrategie im Gleichklang mit dem Gesundheitsministerium, hieß es in einer Aussendung.
Keine Änderung gibt es bei der Maskenpflicht: In der Klasse muss keine Maske getragen werden, außerhalb der Klasse im Schulgebäude schon. Weiterhin können die einzelnen Schuldirektionen im Bedarfsfall eine zusätzliche Maskenpflicht beschließen – etwa nach gehäuften Infektionen. Dazu wird gerade ein Katalog mit Beispielen erarbeitet. Die Osterferien enden am 18. April. Vor den Ferien erhalten die Schüler noch zwei Antigen-Tests, damit sie sich im Urlaub bzw. vor der Rückkehr in die Schule testen können.