Politik

Landesrechnungshof soll Inserate prüfen

SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS wollen den Landesrechnungshof gemeinsam damit beauftragen, die Inserate landesnaher Unternehmen in ÖVP-Parteimedien zu prüfen. Gerechnet wird mit einer Einigung nach Ostern.

Der Landesrechnungshof soll die Inserate von Gesellschaften kontrollieren, die teilweise oder zur Gänze im Besitz des Landes Niederösterreich sind – soweit der Plan aller im Landtag vertretenen Parteien außer der ÖVP. Zuvor machte sich NEOS für einen Untersuchungsausschuss stark, darin hätten aber die Abgeordneten der Grünen und der NEOS kein Stimmrecht, weil die Fraktionen zu klein sind. Der U-Ausschuss ist zwar noch nicht ganz vom Tisch, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS wollen nun aber zuerst eine Prüfung durch den Landesrechnungshof.

Worum geht’s eigentlich?

Beim Parteien-Transparenz-Senat ist eine anonyme Anzeige gegen die ÖVP Niederösterreich eingegangen. Wie Ö1 berichtete, wird in der Anzeige auf einen ÖVP-Bezug des Innova-Verlags hingewiesen. Der Verlag ist Medieninhaber der von der Landes-ÖVP herausgegebenen „Niederösterreich Zeitung“ und des Funktionärsmagazins „Partei intern“.

Wegen der anonymen Anzeige wollen nun auch SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS die Thematik beleuchten. Aus dem SPÖ Landtagsklub heißt es etwa, „dass die ÖVP NÖ wegen einer potenziell unerlaubten Umgehungskonstruktion beim Parteien-Transparenz-Senat angezeigt wurde – diese Sachlage gilt es lückenlos aufzuklären“. Laut FPÖ Niederösterreich laute der Vorwurf, dass landesnahe Unternehmen „missbraucht werden, um die schwarze Kreislaufwirtschaft zu finanzieren.“ Auch die NEOS sprechen von Umgehungskonstruktionen, um aus öffentlichen Geldern Parteigelder zu machen.

Bereits seit mehreren Wochen wird bundesweit über Inserate von Unternehmen, die vollständig oder teilweise in Landesbesitz sind, in parteinahen sowie Partei-Medien diskutiert. Angestoßen wurde diese Diskussion durch die Wirtschaftsbund-Affäre in Vorarlberg – mehr dazu in Nach Rücktritt: Wirtschaftsbund-Zeitung wird eingestellt (vorarlberg.ORF.at; 1.4.2022). Über die Inserate der Unternehmen in der Zeitung sollen Einkünfte vom ÖVP-Wirtschaftsbund Vorarlberg an die ÖVP-Landespartei in Form von Wahlkampfunterstützung gegangen sein.

Was kann der Landesrechnungshof nun prüfen?

Der Landesrechnungshof kann die Gebarung von Unternehmen prüfen, die vollständig im Besitz des Landes sind oder an denen das Land mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist. Bei börsennotierten Unternehmen ist eine höhere Schwelle vorgesehen, hier braucht es 50 Prozent. Der Landesrechnungshof kann also prüfen, in welchen Medien landesnahe Unternehmen in welcher Höhe inseriert haben. Das Budget einer Partei kann der Landesrechnungshof hingegen nicht kontrollieren.

Vom Auftragstext hängt ab, welche Inserate von welchen Unternehmen geprüft werden sollen. NEOS-Sprecher Jürgen Hirschmann sieht einzig Inserate in ÖVP-Medien betroffen, die anderen Parteien betreffe die Prüfung nicht. FPÖ-Sprecher Alexander Murlasits sieht auch nur die ÖVP betroffen, FPÖ-Medien würden keine Inserate von landesnahen Unternehmen bekommen. Die Grünen hingegen sehen die Prüfung nicht auf die ÖVP begrenzt. Landessprecherin Helga Krismer sagt, dass die Prüfung für Inserate in allen parteinahen sowie Partei-Medien gelten soll. Die SPÖ Niederösterreich schreibt in einer Stellungnahme von „ergebnisoffenen“ Gesprächen.

Wie kommt der Auftrag zustande?

Für den Prüfungsauftrag braucht es ein Drittel der Landtagsabgeordneten, also 19 Personen. NEOS, SPÖ, FPÖ und Grüne kommen zusammen auf 26 Abgeordnete. Eingebracht werden kann der Auftrag bei der nächsten Landtagssitzung am 28. April. Aus allen vier Parteien heißt es, dass man über Ostern weitere Gespräche führen werde.

Wie lange der Landesrechnungshof prüft, hängt vom Ausmaß des Untersuchungsgegenstandes ab: Also etwa davon, wie viele landesnahe Unternehmen geprüft werden sollen und wie weit die Prüfung zurückgehen soll.

Was sagt die ÖVP zur möglichen Prüfung?

Die betrachtet die Angelegenheit als erledigt. „Auf Basis einer anonymen Anzeige hat die zuständige Stelle – der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat auf Bundesebene – entschieden, dass kein Fehlverhalten vorliegt. Dem ist nichts hinzuzufügen“, heißt es aus der ÖVP Niederösterreich. Der Senat ist nach der anonymen Anzeige nicht tätig geworden.

Da der Senat bereits entschieden habe, wisse man nicht, zu welcher Entscheidung eine andere Stelle kommen solle. Die „Unart anonymer Anzeigen“ brauche man zudem in Niederösterreich nicht, heißt es in der Stellungnahme der Volkspartei.

Und der U-Ausschuss?

Je nach Ergebnis der Landesrechnungshof-Prüfung könne man dann noch immer einen U-Ausschuss einsetzen, so NEOS-Sprecher Jürgen Hirschmann. Alexander Murlasits von der FPÖ spricht vom Landesrechnungshof als „erstem Werkzeug“. Grüne-Landeschefin Helga Krismer: „Der U-Ausschuss wäre eine Farce, weil da nur die Regierungsmitglieder Stimmrecht haben. Es ist besser, der Landesrechnungshof prüft, obwohl ich als Opposition natürlich für alles bin, wenn es um Prüfung und Kontrolle geht.“ Und auch die SPÖ Niederösterreich hält sich die Option des U-Ausschusses offen. Eine Landesrechnungshof-Prüfung würde einen U-Ausschuss nicht ausschließen, heißt es in einer Stellungnahme.