Die Waldbrandverordnung gilt seit Mitte März in allen Bezirken Niederösterreichs. Damit ist Rauchen und Entzünden von Feuern im Wald und in der Nähe von Wäldern, etwa auf Wiesen oder Feldern, verboten. Dieses Verbot gelte überall, wo auch durch Wind Funken ein Feuer in einem Wald auslösen könnten, heißt es aus der dafür zuständigen Abteilung „Feuerwehr und Zivilschutz“ des Landes Niederösterreich.
Osterfeuer kann man am Wochenende also außerhalb dieser Bereiche entzünden – mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen. So müssen Brauchtumsfeuer von einer volljährigen Person überwacht werden und es müssen Löschgeräte in der Nähe sein. Bei starkem Wind ist das Brauchtumsfeuer nicht erlaubt. Als stark gelten Windböen über 50 km/h, so die Behördenauskunft.
Örtliche Feuerwehr bei Festen oft involviert
Als Löschgerät gelte bei Brauchtumsfeuern von Privatpersonen auch ein paar Kübel Wasser oder ein Schlauch. Wenn Gemeinden oder Vereine solche Feuer veranstalten, sei meistens ohnehin die Feuerwehr involviert und anwesend, heißt es auf Anfrage.
Auch wenn es vor Kurzem regnete, sei die Gefahr eines Waldbrandes nach wie vor gegeben, heißt es. Die Verordnungen werden von den Bezirkshauptmannschaften meistens erst im Herbst zurückgenommen. Im vorigen Jahr waren Brauchtumsfeuer übrigens untersagt, damals aber wegen der Coronavirus-Pandemie. Das Land wollte verhindern, dass sich zu viele Menschen an einem Ort versammeln.