Chronik

Fritzl: Entlassung aus Maßnahmenvollzug möglich

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl könnte bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) muss darüber entscheiden.

Das Landesgericht Krems entschied, Fritzl bedingt aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug zu entlassen. Der Beschluss ist allerdings nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte. Daher bleibt Fritzl im Maßnahmenvollzug.

Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt ist nun beim OLG Wien zur Entscheidung. Erst nach dieser Entscheidung des OLG könnte die Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug geschehen.

Dazu gibt es eine Vorgeschichte: Schon am 21. September 2021 traf das Landesgericht Krems eine gleichlautende Entscheidung. Das OLG Wien hob diese Entscheidung am 8. November 2021 aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und trug dem Landesgericht Krems die neuerliche Entscheidung auf. Diese neuerliche Entscheidung liegt nun vor. Das teilte der Sprecher des Oberlandesgerichts, Reinhard Hinger, auf Anfrage von noe.ORF.at mit.

Gutachten sieht keine Gefahr mehr

Die damalige Entscheidung des Landesgerichts beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-jährigen Fritzl inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe, wie es hieß.

Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug jetzt von einem Dreirichtersenat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war.

Fritzl – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ansuchen auf bedingte Entlassung frühestens 2023

Bereits im Vorjahr wurde seitens des Justizministeriums festgehalten, dass der Betroffene auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. „Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern“, sagte eine Sprecherin. Zu lebenslanger Haft Verurteilte im Normalvollzug können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Fritzl wäre das 2023 der Fall.

Josef Fritzl hat seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung in Amstetten gefangen gehalten. Während dieser Zeit missbrauchte und vergewaltigte er sie vielfach und zeugte mit ihr insgesamt sieben Kinder. Drei dieser Kinder hielt er ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen. Er wurde 2009 rechtskräftig verurteilt.