Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
APA/ROLAND SCHLAGER
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Verkehr

Bau der Ostumfahrung Wr. Neustadt fix

Für den Bau der B17-Ostumfahrung Wr. Neustadt besteht laut Land Niederösterreich nun Rechtssicherheit: Der Verwaltungsgerichtshof habe alle Revisionen zurückgewiesen. Der zweite Teil der B17-Ostumfahrung soll den Straßenring um Wr. Neustadt schließen.

Knapp sechs Jahre hat es gedauert, bis Rechtssicherheit für die B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt hergestellt werden konnte. Mehrere Bürgerinitiativen hatten gegen das Projekt gekämpft, unter anderem weil die fast fünf Kilometer lange Straße der Umwelt schaden und zusätzlich Verkehr anziehen würde.

Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) hat am Montag in einer Aussendung mitgeteilt, dass „die Umweltverträglichkeit bestätigt und alle Verfahren positiv abgeschlossen“ worden seien. Der Verwaltungsgerichtshof habe die letzte noch offene Revision zurückgewiesen. Der niederösterreichische Straßendienst hat bereits die Grundeinlöse-Gespräche gestartet, gebaut wird aber noch nicht.

Baustart voraussichtlich Anfang 2024

Der Baustart für den zweiten Teil der B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt soll laut Land Niederösterreich aus heutiger Sicht Anfang 2024 erfolgen. Denn der Bau der B54-Bahnunterführung habe derzeit Priorität und man wolle nicht zwei Großprojekte gleichzeitig am Laufen haben, heißt es vonseiten des Landes.

Der zweite Teil der B17-Ostumfahrung soll den Straßenring um Wiener Neustadt zwischen B60 und B53 beim Anschluss zur S4 schließen. Die Kosten belaufen sich auf rund 38 Millionen Euro.