Gericht

Erneuter Prozess nach Tod in Kinderwunschklinik

Der Prozess um den tödlichen Narkosefehler in der Kinderwunschklinik Baden wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil des Landesgerichts Wr. Neustadt auf, berichtet der „Kurier“. Neuer Termin ist der 22. Juni.

Der Anästhesist musste sich im Dezember 2020 erstmals vor Gericht verantworten, weil er eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion in der Kinderwunschklinik verabreicht haben soll. Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben, sie lagen im Koma.

Im ersten Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung hat der Richter befunden, dass der Angeklagte vorsätzlich und nicht grob fahrlässig gehandelt habe, weil er gewusst haben müsste, dass das Propofol nicht mehr verwendbar war. Daher wollte er das Verfahren wegen des Tatbestandes der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an ein Schöffengericht weiter delegieren.

Anders sieht das aber das Oberlandesgericht Wien. Dort glaubt man nicht, dass der Arzt vorsätzlich gehandelt habe. Daher hat es nach einer Beschwerde des Verteidigers das Urteil aufgehoben und das Landesgericht Wiener Neustadt muss den Prozess neu aufrollen. Verhandelt werden soll am 22. Juni.