Gottfried Waldhäusl
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Politik

Neue Ermittlungen gegen Landesrat Waldhäusl

Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) muss sich erneut mit einem Ermittlungsverfahren gegen seine Person auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft prüft rund um eine umstrittene „Triage“ bei Flüchtlingsquartieren möglichen Amtsmissbrauch.

Im vergangenen März hatte Waldhäusl eine „Triage im Asylbereich“ ausgerufen. Die Situation sei so dramatisch, dass sie nicht mehr bewältigt werden könne, so sein Argument. Konkret sollten ukrainische Frauen und Kinder bei der Zuteilung zu Unterbringungsplätzen des Landes gegenüber Flüchtlingen aus anderen Ländern bevorzugt werden – mehr dazu in Waldhäusl setzt auf „Triage im Asylbereich“ (noe.ORF.at; 18.3.2022).

Widerspruch gab es bereits damals vom Innenministerium: „Die Grundversorgungsvereinbarung sieht jedenfalls nicht vor, dass einzelne Grundversorgungspartner ausschließlich Übernahmen nach bestimmten Nationalitäten vornehmen.“

Bericht bei der Oberstaatsanwaltschaft

Kurz nach der Bekanntgabe wurde der FPÖ-Politiker für diesen Schritt zudem bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Begründet wurde das laut einem Bericht der „Krone“ mit Paragraph drei des niederösterreichischen Grundversorgungsgesetzes, der keine Unterscheidung der Asylwerber nach Geschlecht und Herkunftsland vorsieht.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten war daraufhin verpflichtet, einen Anfangsverdacht zu prüfen – und sie stellte einen solchen offenbar tatsächlich fest. Die Behörde will nun Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs aufnehmen, wie ein Sprecher am Freitag gegenüber noe.ORF.at bestätigte.

In derartigen Fällen, bei denen besonderes öffentliches Interesse besteht, ist sie zu einem Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft verpflichtet, die über die weitere Vorgangsweise entscheidet. Ein solcher erging laut St. Pöltner Staatsanwaltschaft bereits an die übergeordnete Ermittlungsbehörde. Details zu den Vorwürfen gibt es bisher nicht. Denkbar ist neben einer Fortführung oder einer Einstellung des Verfahrens auch eine Übergabe des Akts an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Waldhäusl: „Vorwurf vollkommen falsch“

Landesrat Waldhäusl zeigte sich am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber noe.ORF.at von der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens überzeugt. Er habe bereits vor einigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft zu diesem Thema ausgesagt. „Grundsätzlich bleibe ich dabei, wie ich es damals begründet habe“, meint er.

Nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine hätten sehr schnell Tausende Menschen ihr Land verlassen „und wir waren schwer in der Lage, geeignete Quartiere für Frauen und Kinder zur Verfügung zu stellen“. Man habe sich entscheiden müssen, „geben wir diese bestehenden Quartiere den Frauen und Kindern oder geben wir sie jenen, die schon in Schwechat und in Traiskirchen eine Unterkunft haben“, so Waldhäusl.

Diese Menschen – die zu Beginn ihres Asylverfahrens in die Zuständigkeit des Bundes fallen – hätten bereits ein Quartier gehabt, „daher ist der Vorwurf des Amtsmissbrauchs vollkommen falsch. Sie sind ja untergebracht, sie wurden ja nicht geschädigt. Sie wurden nur nicht von Traiskirchen oder Schwechat in ein niederösterreichisches Quartier überstellt“.

Andere Bundesländer gefordert?

Auf die Frage, ob nach der Erstaufnahme durch den Bund nicht das Land zwangsläufig übernehmen müsse, sagt Waldhäusl: „Das ist völlig falsch. Die sind in der Bundesbetreuung und der Bund ersucht die Länder um Übernahme. Wenn wir keine Plätze haben, können wir keine übernehmen.“ Andere Bundesländer seien hier am Zug.

Juristisch ist dieses Verfahren jedenfalls in einer sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Dort heißt es im Artikel drei: „Der Bund sorgt für die Erstaufnahme der Asylwerber.“ Eine Koordinationsstelle des Bundes müsse sich in der Folge um die „Zuteilung der Asylwerber auf die Länder unter Bedachtnahme auf den Aufteilungsschlüssel“ kümmern. Die Länder hingegen müssten die „Versorgung der von der Koordinationsstelle zugewiesenen Asylwerber“ übernehmen.

Den weiteren Verlauf der Ermittlungen könne er nicht abschätzen, meint der Landesrat: „Ich habe aufgehört, darüber nachzudenken, was logisch ist und was nicht logisch ist. Wenn die Oberstaatsanwaltschaft sagt, die Ermittlungen laufen weiter und es kommt zu einer weiteren Verhandlung, dann ist es so.“ Klar sei für ihn aber: „Ich komme aus der Landwirtschaft und kann sagen: ‚Wer jede Wolke fürchtet, der taugt nicht zum Bauern.‘“

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), Anwalt Manfred Ainedter
APA/HANS PUNZ
Waldhäusl (im Bild mit seinem Anwalt Manfred Ainedter im Landesgericht St. Pölten) hat bereits Erfahrungen mit Ermittlungen gegen seine Person

Drasenhofen-Prozess dauert an

Bereits seit 2. Februar muss sich Waldhäusl gemeinsam mit einer früheren Landesbediensteten am Landesgericht St. Pölten verantworten. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lastet ihnen rund um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht umzäunte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 Amtsmissbrauch an. Beide bestreiten die Vorwürfe.

Termine für die Schöffenverhandlung sind vorerst bis zum 23. September fixiert. Im Rahmen des nächsten Prozesstages am 20. Juni soll Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) als Zeugin aussagen – mehr dazu in Mikl-Leitner soll in Waldhäusl-Prozess aussagen (noe.ORF.at; 25.5.2022).