FFP2-Maske am Asphalt
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Chronik

Kuriose Situationen durch neue CoV-Regeln

Ab Mittwoch fällt die Maskenpflicht großteils. In Wien muss die Maske in Öffis – anders als in Niederösterreich – aber weiterhin getragen werden, weswegen Pendler während der Zugfahrt ab der Grenze die Maske aufsetzen müssen oder absetzen dürfen.

Ab 1. Juni gelten neue Coronavirus-Regeln. Die Impfpflicht ist für weitere drei Monate ausgesetzt und die Maskenpflicht fällt großteils – ebenso für drei Monate, wie es vom Gesundheitsministerium heißt. Eine Wiedereinführung ab Herbst sei wahrscheinlich.

In Niederösterreich muss ab Mittwoch nur noch in so genannten „vulnerablen Settings“ eine Maske getragen werden, also in Krankenhäusern, Alten – und Pflegeheimen sowie bei Gesundheitsdienstleistern, etwa bei Ärzten. Im Supermarkt und im Zug oder Bus fällt die Maskenpflicht, ebenso in Apotheken. Ausgenommen sind allerdings Apotheken, in denen medizinische Dienstleistungen, wie Coronavirus-Testungen, angeboten werden. In den Schulen fallen die PCR-Tests weg. Diese Woche wurden die Kinder vor dem Sommer zum letzten Mal getestet.

Da Wien strengere Regeln hat und die Maskenpflicht in den Öffis beibehält, führt das zu kuriosen Situationen für Pendlerinnen und Pendler. Wer etwa von Wiener Neustadt oder St. Pölten nach Wien pendelt, muss beim Einsteigen und Wegfahren des Zuges keine Maske tragen, ab der Wiener Stadtgrenze werden die Passagiere allerdings daraufhin hingewiesen, dass ab sofort eine Maske getragen werden muss. Während der Fahrt muss sie dann also aufgesetzt werden.

Keine Maske am Flughafen, teilweise im Flieger

Verwirrend könnten die neuen Regeln auch am Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) werden. Da sich der Flughafen in Niederösterreich befindet, gilt im gesamten Terminalbereich keine Maskenpflicht mehr. Wie es an Bord der Flugzeuge gehandhabt wird, hängt allerdings von der jeweiligen Airline ab, informierte der Flughafen.

Maskenpflicht fällt weitgehend

Mit 1. Juni ist die Maskenpflicht im gesamten Handel, im öffentlichen Verkehr sowie in der Behindertenhilfe gefallen. Zudem wurden mit der aktuellen Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung die Regelungen für den „Grünen Pass“ an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angepasst.

Die Austrian Airlines informierten auf Nachfrage von noe.ORF.at, dass an Bord die Regeln des Ziellandes gelten. Das heißt: Gilt am Zielort des Fluges die Maskenpflicht in Öffis, gilt sie auch im Flugzeug ab Schwechat. Ein konkretes Beispiel: Auf einem Flug von Schwechat nach Rom muss eine Maske getragen werden, weil in Italien Maskenpflicht in den Öffis besteht. Beim Rückflug von Rom nach Schwechat, muss allerdings keine Maske getragen werden, da es in Niederösterreich keine Maskenpflicht mehr gibt.