Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein in Krems
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Gericht

Fritzl bleibt doch im Maßnahmenvollzug

13 Jahre nach dem Urteil im Missbrauchsfall Fritzl steht fest: Der Gefangene muss im Maßnahmenvollzug bleiben. Das Landesgericht Krems hatte eine Entlassung in den „normalen“ Vollzug angeordnet, das Oberlandesgericht hat diesen Beschluss aufgehoben.

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug bzw. in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist für jene Fälle vorgesehen, bei denen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgegangen werden muss. Eine vorzeitige Entlassung, etwa bei guter Führung, ist dort nicht möglich.

Dadurch handelt es sich allerdings um die schwerwiegendste Form der Freiheitsentziehung, die in Österreich zugelassen ist. Das Gesetz sieht deshalb bei diesen Gefangenen regelmäßige Überprüfungen des zuständigen Gerichts vor. Einmal pro Jahr muss es feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug noch immer vorliegen.

Bei Josef Fritzl, der mittlerweile seinen Nachnamen geändert hat, war das für das Landesgericht Krems nicht mehr der Fall. Nach 13 Jahren im Maßnahmenvollzug sollte er laut diesem Beschluss bedingt entlassen werden, sodass er seine reguläre lebenslange Freiheitsstrafe absitzen kann. In diesem Szenario wäre eine vorzeitige Entlassung jedoch früher oder später sehr wahrscheinlich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt, damit war nun das Oberlandesgericht Wien am Zug. Es folgte der Ansicht der Staatsanwälte und hob den Beschluss des Landesgerichts auf. Es sei demnach weiterhin notwendig, den Gefangenen im Maßnahmenvollzug unterzubringen.

OLG: „Nicht behandelbare Erkrankung“

„Der Beschluss wurde damit begründet, dass unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege, die eine Einweisung rechtfertige“, heißt es in einer Aussendung des Landesgerichts. Zudem sei das Oberlandesgericht nicht ausreichend davon überzeugt, „dass die Gefährlichkeit hinreichend abgebaut wurde“. In jährlichen Abständen wird Fritzls Unterbringung jedenfalls weiterhin geprüft.

Der Amstettner hatte über Jahrzehnte seine Tochter in einem Kellerverlies eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Der Straftäter hatte sich 2009 wegen Mordes, Sklavenhandels, Notzucht und Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Nötigung und Blutschande vor Gericht verantworten müssen. Am schwersten wog der Anklagepunkt „Mord durch Unterlassung“, denn ein Kind war im Verlies nach der Geburt gestorben. Die Leiche verbrannte Fritzl im Ofen. Seiner Familie hatte er erzählt, seine Tochter Elisabeth sei bei einer Sekte untergetaucht – mehr dazu in Zehn Jahre: Der Fall Josef F. (noe.ORF.at; 18.4.2018).