Chronik

Prozess um Kinderwunschklinik vertagt

Der Prozess rund um den Tod einer 32-jährigen Frau in einer privaten Badener Kinderwunschklinik ist auf den 11. August vertagt worden. Die Verteidigung forderte ein erneutes Gutachten zum Todeshergang.

Der angeklagte, mittlerweile pensionierte Anästhesist stand schon 2020 erstmals in Wiener Neustadt vor Gericht, jetzt wurde das Verfahren wiederholt. Im Juni 2020 war in der Badener Klinik nach einem Eingriff eine Frau gestorben, zwei weitere Frauen waren mit toxischem Schock in der Intensivstation behandelt worden – mehr dazu in Kinderwunschklinik: Frau nach Eingriff tot (noe.ORF.at; 5.06.2020).

In der ersten Verhandlung im Dezember 2020 war der Richter zu dem Schluss gekommen, dass der 67-jährige Mediziner vorsätzlich gehandelt habe – also mit Tötungsabsicht. Gleichzeitig sah er das Landesgericht unzuständig. Das Oberlandesgericht Wien hat den Antrag auf Unzuständigkeit zurückgewiesen – der Prozess musste deswegen am Mittwoch in Wiener Neustadt mit neuem Richter wiederholt werden.

Verteidigung fordert neues Gutachten

Dem Anästhesisten wird vorgeworfen, dass er verunreinigtes Propofol, ein Narkosemittel, verwendet habe. Eine bereits angebrochene Flasche des Mittels soll er in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion verabreicht haben. Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen dabei zum Tod der 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei den beiden weiteren Frauen geführt haben.

Der mikrobiologische Sachverständige kam heute zu dem Schluss, dass das eher unwahrscheinlich sei – die Keime könnten also auch anderswo entstanden sein, so der Verteidiger. Der Vertreter der Privatbeteiligten sieht das anders – das Propofol sei definitiv die Ursache für die Komplikationen, so der Anwalt.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Anwalt des Angeklagten hat deshalb jetzt ein weiteres internistisches Gutachten angefordert, für das noch Unterlagen nachgereicht werden müssen. Der Prozess wurde deswegen auf den 11. August vertagt. Für diesen Termin wird ein Urteil erwartet. Der Angeklagte hat den Angehörigen sein Mitgefühl ausgesprochen, sich aber nicht schuldig bekannt.