Hund an Leine bei Hochstrahlbrunnen am Schwarzenbergplatz
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

„Hundeführerschein“ soll ab Juni 2023 kommen

Im Landtag soll kommende Woche das neue Hundehaltegesetz beschlossen werden. Neue Halter müssen künftig einen Sachkundenachweis absolvieren, eine Obergrenze von fünf Hunden wird eingeführt, kündigte Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) an.

Die neuen Regelungen sorgen laut dem für Tierschutz zuständigen Landesrat für „mehr Sicherheit und Qualität“. Die für den Sachkundenachweis benötigte Theorieeinheit teilt sich auf zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt auf. Zur Sprache kommen laut Waldhäusl dabei u.a. die Mensch-Hund-Beziehung sowie gesundheitliche Aspekte des Vierbeiners.

Mit der Abwicklung des Theorieblocks werden laut Waldhäusl der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) und andere Organisationen betraut, die bereits jetzt die erweiterte Sachkunde vermitteln dürfen. „Es wird zum Schluss eine Art Prüfung, ein Gespräch geben“, so der Landesrat bei einer Pressekonferenz am Dienstag in St. Pölten. ÖKV-Präsident Michael Kreiner sieht die „Prüfung nicht im Vordergrund“, vielmehr seien Information und Gespräch wichtig: „Ich sehe das sehr, sehr amikal.“

Die Absolvierung der sogenannten allgemeinen Sachkunde soll durch den NÖ Hundepass bestätigt werden. Dieser wird von völlig neuen Haltern bzw. „Menschen, die einen neuen Hund bekommen“ benötigt, blickte Waldhäusl voraus. Nähere Details, die u.a. auch die vom Halter zu tragenden Kosten für den Pass beinhalten, wurden mit Verweis auf die noch auszuarbeitende Verordnung nicht genannt.

Neue Obergrenze: Ausnahmen für Züchter und Jäger

Ebenfalls etabliert wird die Obergrenze von fünf Hunden je Haushalt samt mehreren Ausnahmen. Vor allem diese Neuerung habe in der Begutachtungsphase für Diskussionen gesorgt, konstatierte der Landesrat. Der Großteil der rund 70 Stellungnahmen habe diese Obergrenze betroffen.

Mit der Regelung soll u.a. dem sogenannten Animal Hoarding begegnet werden. Ausnahmen soll es für Züchter sowie Besitzer von Jagd- oder Wachhunden geben. Wer schon jetzt mehr als fünf Hunde besitzt, kann diese behalten und muss keinen abgeben.

Kommen wird auch eine verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Vierbeiner. Die Mindestversicherungssumme beträgt 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Die Gesetzesänderung wurde Waldhäusl zufolge am Dienstag in der Sitzung der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen und werde im Landtag am 7. Juli „eine Mehrheit finden“. Sie soll im Juni 2023 in Kraft treten.

Von NEOS wurde die geplante Novelle grundsätzlich begrüßt. Landtagsabgeordneter Helmut Hofer-Gruber bewertete allerdings die Beschränkung auf fünf Hunde pro Haushalt als „zu hoch angesetzt“, viele „problematische Halter“ würden so nicht erfasst. Zudem solle bei der verpflichtenden Sachkunde zwischen erstmaligen Hundebesitzern und erfahrenen Haltern unterschieden werden, fordert der NEOS-Tierwohlsprecher.