Landesgericht Wiener Neustadt Außen
ORF.at/Carina Kainz
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Gericht

Bedingte Strafen nach Pyrotechnikunfall

Nach dem tödlichen Pyrotechnikunfall zu Silvester in Klausen-Leopoldsdorf (Bezirk Baden) sind drei Angeklagte am Freitag zu bedingten Haftstrafen sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein 23-Jähriger war nach der Zündung einer Kugelbombe gestorben.

Bei den Beschuldigten handelte es sich um drei junge Männer im Alter von 23 bis 25 Jahren. Sie mussten sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Ihnen drohten bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess war nach Angaben von Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, von 9.30 bis 12.00 Uhr anberaumt. Die Zeugenliste umfasste der Anklage zufolge zehn Namen.

Nach nur 40 Minuten Verhandlung wurden bereits die Urteile gesprochen: die drei Angeklagten wurden zu jeweils zwölf, zehn und acht Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie nahmen die Urteile an, ebenso der Staatsanwalt, damit sind sie bereits rechtskräftig.

Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung

Der 23- und der 24-Jährige hatten laut Anklage gemeinsam mit dem späteren Todesopfer in Tschechien Feuerwerkskörper eingekauft, die in Österreich illegal sind, und sie rechtswidrig über die Grenze gebracht. Bei einer privaten Silvesterfeier hätten sie dann die Warnhinweise auf der Verpackung missachtet, eine nicht fachgerechte Abschussvorrichtung konstruiert und die Kugelbombe gezündet, obwohl keiner von ihnen das dafür nötige Wissen hatte, erläuterte der Staatsanwalt. Der Feuerwerkskörper sei, gleich nachdem der 23-jährige ihn gezündet hatte, explodiert und habe diesen getötet. Er starb an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma mit Atem- und Hirnlähmung. Ein weiterer Freund wurde schwer verletzt.

Der 25-Jährige, der mit den beiden anderen angeklagt war, war zwar beim Kauf der Kugelbombe nicht dabei, veranstaltete aber die Silvesterparty und half bei der Abschusskonstruktion und bei der Zündung. Er selbst wurde, ebenso wie der 24-jährige Zweitangeklagte, bei dem Pyro-Unfall auch verletzt. Als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr hätten die jungen Männer es besser wissen müssen, argumentierte der Staatsanwalt.

„Gebrochene Seelen, die ihren Freund verloren haben“

Vom „größten Blödsinn, den wir je gemacht haben“ sprach am Freitag einer der Angeklagten. „Es tut mir noch immer schrecklich leid, ich vermisse ihn jeden Tag, aber man kann es leider nicht ändern“, sagte der 23-Jährige. „Wir werden das sicher nie wieder machen.“ Das Opfer selbst habe die Kugelbombe gezündet.

„Meine Mandanten sind drei gebrochene Seelen“, sagte Verteidiger Nikolaus Rast, "die ihren besten Freund verloren haben, die eigentlich ihren ‚Bruder‘ verloren haben, und auch selber verletzt wurden.

Sie bekannten sich alle zu Prozessbeginn schuldig, das wurde mildernd gewertet. Als erschwerend hatte die Richterin bezeichnet, dass die Angeklagten als Feuerwehrmänner über die Gefahr hätten Bescheid wissen müssen.