Gericht

Drogentote: 18-Jähriger im August vor Gericht

Nach dem Drogentod einer 14-Jährigen im März im Bezirk Gänserndorf muss sich ein 18-Jähriger am Mittwoch kommender Woche vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Ihm wird Unterlassung der Hilfeleistung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll es laut Staatsanwaltschaft im Zuge des gemeinsamen Suchtgiftkonsums unterlassen haben, der Jugendlichen die nach einer Überdosis erforderliche Hilfe zu leisten, was ihren Tod zur Folge hatte. Der ungarische Staatsbürger sitzt in U-Haft. Ihm wird auch versuchter Einbruchsdiebstahl angelastet.

Ursprünglich liefen die Erhebungen gegen den 18-Jährigen wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung. Das Ermittlungsverfahren habe aber keinen Mordvorsatz ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Korneuburg am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Der junge Mann muss sich nun vor einer Einzelrichterin verantworten. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße.

„Lebensbedrohlicher Zustand“

Die 14-Jährige soll sich nach dem Drogenkonsum am Abend des 26. März diesen Jahres nach früheren Polizeiangaben „in einem gesundheitlich lebensbedrohlichen Zustand befunden“ und der Bekannte bzw. Freund die erforderliche Hilfeleistung unterlassen haben. Als Bewohner schließlich die Einsatzkräfte verständigten, kam für die Wienerin bereits jede Hilfe zu spät.

Die Jugendliche wurde am Vormittag des 27. März leblos in einem Wohnhaus aufgefunden. Sie hatte laut dem Obduktionsergebnis mehrere Suchtmittel konsumiert. In dem Haus wurden Drogen und Utensilien sichergestellt. Ein Urintest beim 18-Jährigen auf diverse Suchtmittel verlief positiv.