Coronavirus

Quarantäne-Aus: Kritik an mangelnder Diskussion

CoV-Infizierte dürfen künftig unter Auflagen das Haus verlassen, das hat die Regierung am Dienstag verkündet. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, so Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), kritisiert aber die mangelnde inhaltliche Diskussion.

Man müsse „aus dem Krisenmodus herauskommen“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bei der Pressekonferenz am späten Dienstagnachmittag. Er betonte die psychischen und sozialen Auswirkungen der Pandemie und dass sich der „Werkzeugkoffer“, um die Krankheit zu bekämpfen, geändert hätte. Man befinde ich in einer neuen Phase der Pandemiebekämpfung, so Rauch, der verkündete, dass es für Infizierte künftig eine Verkehrsbeschränkung statt einer Quarantäne gibt.

„Wer krank ist, bleibt zuhause“, betonte Rauch, es gibt die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung. Wer sich nicht krank fühlt, kann laut der Verordnung, die ab 1. August gelten soll, auch nach einem positiven Coronavirus-Testergebnis das Haus verlassen – es gelten dafür allerdings bestimmte Regeln. So muss etwa verpflichtend eine FFP2 Maske getragen werden, außer man ist im Freien und es hält mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen.

CORONA: PK SOZIALMINISTERIUM „QUARANT€NE-REGELN, ABSONDERUNG, SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN, VARIANTENMANAGEMENTPLAN (VMP)“
APA/GEORG HOCHMUTH
Die neuen Regeln wurden am Dienstagnachmittag vorgestellt

Gasthaus: hingehen ja, konsumieren nein

Außerdem gelten bestimmte Betretungsverbote. Nicht betreten werden dürfen Spitäler und Pflege- oder Kureinrichtungen, Volksschulen, Kindergärten und Horte. Ausgenommen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, diese dürfen infiziert mit FFP2-Maske arbeiten. Gasthäuser und Schwimmbäder dürfen als Infizierter oder Infizierte betreten werden, aber ausschließlich mit FFP2-Maske. Damit ist sitzen und plaudern möglich, etwas konsumieren aber nicht.

Arbeiten ist als Covid-19-Infizierter mit Maske möglich. Das gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Jobausübung de facto verunmöglicht, wie bei Logopädinnen und Logopäden und Musikschaffenden.

Um die Risikogruppen zu schützen, wird die „Risikogruppenverordnung“ wieder in Kraft gesetzt – das heißt, Einzelbüros, Homeoffice oder eine befristete Dienstfreistellung sind wieder möglich, der Arbeitgeber bekommmt die Kosten ersetzt.

Eckpunkte: Verkehrsbeschränkungen für Infizierte
APA

Die Verkehrsbeschränkungen gelten bereits nach einem positiven Antigen-Test. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Nach fünf Tagen kann man sich – so wie bisher – freitesten, ansonsten gelten die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage lang.

Königsberger-Ludwig: „Vorhaben wurde als fix vorgestellt“

Fachleute und die SPÖ-geführten Bundesländer hatten bereits im Vorfeld Kritik am Ende der Quarantänepflicht geübt – mehr dazu in Aus für Quarantäne besiegelt (26.7.2022, news.ORF.at). Niederösterreichs Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) merkte in einer schriftlichen Stellungnahme an, dass in der Videokonferenz mit den Gesundheitsreferenten der Länder im Vorfeld der Pressekonferenz „keine inhaltliche Diskussion möglich“ war, „da das Vorhaben bereits als fix vorgestellt wurde. Wir nehmen das zur Kenntnis und werden die Systeme anpassen.“

Die Gesundheitsreferenten seien im Vorfeld nicht eingebunden gewesen, so Königsberger-Ludwig, deshalb gab es einige Detailfragen zu klären, „einige werden wir noch nachreichen.“ Sie habe zudem darauf hingewiesen, „dass das Ministerium einige Erlässe abändern muss, speziell im Zusammenhang mit dem Contact Tracing.“ Zudem sollten die Bundesländer künftig frühzeitig eingebunden werden, so ihre Forderung, „damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können.“

Spitalsauslastung „sehr genau beobachten“

Wie sich die neuen Regeln auf die Auslastung der Spitäler in Niederösterreich auswirke, werde man „sehr genau beobachten müssen“. Sie appellierte, zuhause zu bleiben, wenn man mit dem Coronavirus infiziert ist und sich krank fühlt. „COVID 19 ist eine ernstzunehmende Erkrankung und wenn man krank ist, soll man auf jeden Fall, wie bei allen Infektionskrankheiten, die Öffentlichkeit meiden“, so Königsberger-Ludwig.

Im Gespräch mit noe.ORF.at ergänzte die Gesundheitslandesrätin: „Es ist ein Schritt in Richtung: Mit Covid leben lernen“. Auf die Frage, welche Systeme nun angepasst werden müssen, meinte Königsberger-Ludwig, dass „unsere Behörden dahingehend entlastet werden, dass keine Bescheide mehr ausgestellt werden müssen.“ Die positiven Tests seien weiterhin automatisch in den Systemen vermerkt, „und die Menschen sind dann per Verordnung verkehrsbeschränkt, es gibt aber keinen Bescheid mehr.“