FFP2-Masken
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
Coronavirus

Offene Fragen nach Quarantäne-Aus

Das Quarantäne-Aus ab 1. August ist fix, viele Fragen im Umgang mit den Verkehrsbeschränkungen sind aber noch nicht geklärt. noe.ORF.at hat sich einige Bereiche genauer angesehen.

Noch sind nicht alle Details der Verordnung, die ab 1. August gelten soll, bekannt. Im Bereich der Gastronomie und Hotellerie dürfte aber zumindest sicher sein: „Positiv Getestete dürfen mit Maske das Lokal betreten, dürfen sich hinsetzen, dürfen aber nichts konsumieren.“ Soweit die offizielle Info der Wirtschaftskammer.

Wie diese Vorgehensweise allerdings in der Praxis aussehen kann, ist für viele noch nicht vorstellbar. „Wie soll man das kontrollieren“, fragt beispielsweise der St. Pöltner Gastronom Christian Widgruber, „wir sind ja keine Kontrolleure, wir sind Wirte, Gastgeber, für die Gäste da. Ich finde es irrsinnig, dass man das so macht.“

Hilfreich gegen Personalmangel

Andererseits gilt das Quarantäne-Aus auch für das Personal. Angesichts des Personalmangels wertet das die Gastronomie also als Pluspunkt. Hotelier Leo Graf nennt das Beispiel einer Reinigungskraft, die nun mit Maske wieder arbeiten könnte: „Das wäre ein Vorteil, wenn sie nicht in Quarantäne gehen muss.“

Gelockerte CoV-Regeln: Reaktionen der Wirtschaft

Reichlich Kritik an den Lockerungen der CoV-Regeln kommt vor allem von der SPÖ. Der Handel hingegen freut sich über das Aus der Quarantäne-Pflicht. So könne man Personalengpässe vermeiden.

Aber auch Personal mit Kundenkontakt, also etwa Kellnerinnen und Kellner dürften künftig infiziert und mit FFP2-Maske arbeiten. „Wenn ich einen Mitarbeiter habe, den ich im Service unbedingt brauche, dann wird der mit der Maske arbeiten und es ist darauf zu achten, dass der weder jemand anderen aus dem Team ansteckt noch einen Gast“, sagt Mario Pulker, Obmann Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer.

Infizierte Kinder dürfen nicht in Schule und Kindergarten

Verwirrung herrscht auch im Bildungsbereich, nachdem Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im ZIB2-Interview am Dienstag sagte, dass auch Kinder nicht mehr in Quarantäne gehen müssen.

Gesundheitsminister Rauch zum Quarantäne-Aus

Etliche Expertinnen und Experten sehen das Quarantäne-Aus für CoV-Infizierte äußerst kritisch. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nimmt im Studio Stellung zur neuen Verordnung.

Am Mittwoch ruderte das Gesundheitsministerium zurück, dort heißt es heute: „Bei einem positiven Test gilt für Kindergärten und Volksschulen ein Betretungsverbot, dieses gilt jedoch nicht für die Mitarbeitenden“, wurde gegenüber dem ORF betont. Das heißt: Infizierte Kinder bis elf Jahre dürfen – auch wenn sie symptomlos sind – nicht in Kindergarten oder Volkschule. Auch Rauch stellte das via Twitter klar.

Mit Maske ins Schwimmbad?

Noch ist aber Feriensaison und damit Hochbetrieb in vielen Freizeitbetrieben, allen voran in den Schwimmbädern. Auch hier ist noch unklar: Dürfen Infizierte mit Maske ins Schwimmbad gehen? Aus der Wirtschaftskammer heißt es dazu: „Es ist nicht Aufgabe der Betreiber, Kontrollen durchzuführen. Wir sehen die rechtliche Eigenverantwortung bei den Betroffenen.“

Man hoffe aber auf eine baldige Verlautbarung der Verordnung, die im Idealfall auch praxisnahe sein sollte, wird betont. Ein wichtiger Punkt sei außerdem die Planbarkeit der neuen Regeln, damit man genügend Zeit habe, um etwaige Maßnahmen zeitnahe umzusetzen.

So unklar manche Regeln also noch sind, klar ist: Die Bundesregierung läutet mit der neuen Verordnung eine neue Phase der Pandemiebekämpfung ein.