FFP2 Maske
PixelboxStockFootage – stock.adobe.com
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Coronavirus

Quarantäne-Aus: Was ab Montag gilt

Ab Montag gibt es Neuerungen: CoV-Infizierte müssen nicht mehr in Quarantäne, sondern sind verkehrsbeschränkt – können also unter Einhaltung von Maßnahmen am öffentlichen Leben teilnehmen. noe.ORF.at mit den derzeit bekannten Änderungen.

Ab Montag erhalten CoV-positive Personen keinen Absonderungsbescheid mehr, sondern eine Verkehrsbeschränkung. Infizierte können sich also frei bewegen, müssen aber, wenn sie sich anderen Menschen nähern, FFP2-Maske tragen. Im Freien muss die FFP2-Maske getragen werden, wenn man den Mindestabstand von zwei Metern nicht einhalten kann. Auf einer belebten Einkaufsstraße muss man also eine FFP2-Maske tragen, bei einem einsamen Waldspaziergang nicht.

Dürfen sich Infizierte völlig frei bewegen?

Nein, für bestimmte Orte ist positiv getesteten Menschen der Zutritt verboten. Dazu zählen Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. CoV-positive Kinder dürfen also nicht in den Kindergarten oder in die Volksschule gebracht werden. Mitarbeitende mit positivem Test dürfen diese Einrichtungen hingegen betreten und arbeiten – dabei ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

Und auch wenn man am öffentlichen Leben wieder teilnehmen kann: Zum Essen oder Trinken im Gasthaus oder etwa im Kino darf die Maske nicht abgenommen werden.

Kann jeder Infizierte arbeiten gehen?

Ja, wenn man durchgehend FFP2-Maske trägt. Ausnahmen gibt es für Jobs, bei denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, etwa Sängerinnen oder Sängern. Hier ist arbeiten nicht erlaubt bzw. nur im Homeoffice möglich.

Wenn am Arbeitsplatz alle Mitarbeitenden infiziert sind, muss keine Maske getragen werden. Das Tragen der FFP2-Maske gilt übrigens auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Auto, wenn man mit anderen, nicht-positiven Menschen zusammenlebt.

Was passiert bei einer Erkrankung?

Hat man als Infizierter Symptome, muss man sich nun krankschreiben lassen. Das war früher nicht notwendig, da reichte der Absonderungsbescheid als Vorlage beim Arbeitgeber aus. Das sei unbedingt notwendig, so Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), denn „ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn die Tätigkeit mit Verkehrsbeschränkung nicht ausgeführt werden kann, wie zum Beispiel bei Sängern oder Logopäden“.

Die Krankschreibung ist ab Montag wieder telefonisch möglich, allerdings nur bei CoV – mehr dazu in Telefonische Krankschreibung nur für CoV-Kranke (news.orf.at; 31.7.2022).

Muss man sich bei einem positiven Test noch melden?

Ja, die Krankheit ist weiterhin meldepflichtig. Bei einem PCR-Test in Apotheken oder über das Programm „NÖ gurgelt“ (bei Spar und McDonald’s) wird das Ergebnis automatisch an die Behörden weitergeleitet.

Bei einem positiven Antigen-Test muss man die Gesundheitshotline 1450 anrufen oder online eine Verdachtsmeldung ausfüllen. Wie gewohnt, erhält man dann einen Termin für eine behördliche PCR-Testung.

Was ab 1. August gilt
APA/ORF.at

Was passiert mit bestehenden Bescheiden?

18.461 Menschen sind in Niederösterreich derzeit mit einer Coronavirus-Infektion in Quarantäne. Personen, die bereits abgesondert sind, sind das ab Montag automatisch nicht mehr. Anstelle der Quarantäne sind sie verkehrsbeschränkt. Damit besteht auch für diese Menschen „grundsätzlich die Möglichkeit zur Arbeit und zur Teilnahme am öffentlichen Leben“, so Gesundheitslandesrätin Königsberger-Ludwig.

Kann man sich aus der Verkehrsbeschränkung freitesten?

Ab dem fünften Tag der Verkehrsbeschränkung besteht die Möglichkeit, sich einmalig bei einem Drive-in oder mehrmals über das Programm „NÖ gurgelt“ oder bei den teilnehmenden Apotheken in Niederösterreich freizutesten. Dafür muss der CT-Wert über 30 liegen oder das Testergebnis negativ sein.

Die Verkehrsbeschränkung tritt dann automatisch außer Kraft, so Landesrätin Königsberger-Ludwig. Es wird kein zusätzlicher Bescheid erlassen. Ohne Freitesten endet die Verkehrsbeschränkung ansonsten automatisch am elften Tag nach dem positiven Testergebnis. Auch hier erhält man keinen zusätzlichen Bescheid mehr.

Gibt es noch Contact Tracing?

Laut dem Büro der Landesrätin müssen die Gesundheitsbehörden weiterhin die Infektionsquelle erheben, also die Kontakte nachverfolgen. Auch nach der Reisetätigkeit werden positiv getestete Personen weiterhin gefragt.

Die Änderung der Bestimmungen werde so gesehen keine Erleichterungen für die Behörden bringen, kritisiert Königsberger-Ludwig. „Der nun vorliegende neue Erlass des Gesundheitsministers, der den gesundheitsbehördlichen Umgang mit der Viruserkrankung regelt, sieht weiterhin umfangreiche Tätigkeiten vor, obwohl durch das Quarantäne-Aus die Bundesregierung Covid-19 zu einer ‚normalen’ Infektionskrankheit machen möchte“, so die Landesrätin in einer Aussendung.