In den genannten Bereichen dürfen CoV-positive Beschäftigte nicht arbeiten, in diesem Fall sind laut der Landesgesundheitsagentur (LGA) andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen. Symptomatische Mitarbeiter dürfen den Dienst nicht antreten, solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
„Natürlich ist die Verordnung des Bundes auch in den Kliniken Niederösterreichs umzusetzen. Da dies jedoch besonders schutzwürdige Bereiche sind – immerhin macht es einen Unterschied, ob Personen zum Beispiel in der Buchhaltung oder in einem sensiblen medizinischen Bereich tätig sind – gelten hier besondere Auflagen“, teilte die LGA mit.
Aus für Quarantäne besiegelt
Die Quarantäne fällt wie erwartet. Wer sich nicht krank fühlt, kann somit auch nach einem positiven Coronavirus-Test das Haus verlassen, allerdings unter gewissen Regeln.
Regeln für Pflegeheime noch in Ausarbeitung
Symptomlose Mitarbeiter müssen in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen ist, durchgängig FFP2-Maske tragen. Auch im Freien ist das notwendig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Für Pflegeeinrichtungen sind die Regeln für symptomlose Mitarbeiter laut LGA noch in Ausarbeitung.
Für verkehrsbeschränkte Besucher gilt ein Betretungsverbot. Ausnahmen sind Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie Begleitung bei kritischen Lebensereignissen, von Minderjährigen und bei Entbindungen. Innerhalb der Krankenanstalten ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil verpflichtend.