Die Präventionskonzepte würden derzeit mit der Arbeitgeberseite abgestimmt, erklärt Gottfried Feiertag, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der niederösterreichischen Gesundheits- und Pflegezentren. „Diese Maßnahme, dass man auch infiziert arbeiten kann, kam für uns etwas überraschend. Wir brauchen Sorgsamkeit, um das Risiko einer Ansteckung möglichst klein halten zu können.“

Wenn man diese Regelung einführen möchte, müsse man auch entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, so Feiertag. „Worauf man natürlich achten muss, ist, dass Kolleginnen und Kollegen und Patientinnen und Patienten geschützt sind.“
Mehr Ansteckungen unter Personal befürchtet
Durch die neue Regelung gebe es jedenfalls „gewisse Schwierigkeiten“, betont der Personalvertreter. Es brauche beispielsweise Räumlichkeiten, in denen positiv Getestete ihre Maske auch einmal abnehmen können, etwa während der Pausen. „Man müsste ja auch nach drei Stunden eine Maskenpause machen. Das heißt, hier bräuchte es eigene Räume und auch, wenn man etwa an das Umkleiden denkt, dass man keinen Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat, die gesund sind.“
Genau solche Vorkehrungen würde man an den Kliniken nun treffen, erklärt Ojan Assadian, Ärztlicher Direktor des Landesklinikums Wiener Neustadt gegenüber noe.ORF.at. „Eine Organisation kann nur einmal den zentralen Rahmen vorgeben, vor Ort werden bestimmte Dinge dann an die lokalen Maßnahmen noch einmal adaptiert.“
CoV-Infizierte dürfen in Spitälern arbeiten
Die Quarantäne ist mit Montag Geschichte und damit dürfen CoV-Infizierte auch arbeiten gehen. Anders als in Wien oder im Burgenland darf man auch infiziert in Spitälern arbeiten.
„Können uns Ausfälle nicht leisten“
„Wir sind in einer sehr angespannten Personalsituation. Deshalb können wir uns weitere Ausfälle nicht leisten“, hebt Feiertag die Wichtigkeit der Schutzmaßnahmen hervor. Eine dieser Schutzmaßnahmen ist beispielsweise, dass in besonders sensiblen Bereichen CoV-Infizierte auf keinen Fall arbeiten dürfen.
„Wir bei der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur haben entschieden, dass positiv Getestete zum Beispiel auf der Onkologie oder dort, wo frisch transplantierte Menschen behandelt werden, nicht tätig sein werden“, erklärt Assadian.
Vorgehen in Heimen und Kindergärten offen
Offen ist jedenfalls weiterhin, wie mit den neuen Regelungen in Pflegeheimen umgegangen wird. Das Konzept für den Pflegebereich will die Landesgesundheitsagentur am Dienstag bekanntgeben. Auch die Frage, ob in Landeskindergärten infizierte, aber symptomlose Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten sollen, ist derzeit noch nicht geklärt.