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Coronavirus

Heime: Infizierte arbeiten eingeschränkt

Symptomlose Mitarbeiter in den Heimen des Landes können weiterhin arbeiten, aber mit starken Einschränkungen. Mit den neuen Regeln reagiert die Landesgesundheitsagentur am Dienstag auf die Abschaffung der Quarantäne einen Tag zuvor.

Infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Symptome können in den Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) bzw. Pflege- und Förderzentren (PFZ) weiterhin eingesetzt werden. Das muss allerdings bewohnerfern geschehen, etwa zur Vorbereitung von Medikamenten oder Pflegedokumentation. Diese Tätigkeiten müssen in eigenen Räumlichkeiten erledigt werden, zu denen weder Kollegen noch Bewohner Zugang haben, erläuterte die Landesgesundheitsagentur (LGA) am Dienstag entsprechend ausgearbeitete Regeln.

Kann ein Einsatz in den genannten Tätigkeitsbereichen nicht gewährleistet werden, ist zu prüfen, ob administrative Tätigkeiten im Home Office durchgeführt werden können, so die LGA im Zusammenhang mit der Verordnung des Bundes zur Abschaffung der Quarantäne. In Bereichen mit an SARS CoV2 positiv getesteten Bewohnern können Mitarbeiter mit einer Verkehrsbeschränkung direkt Verwendung finden.

Weiterhin strenge Regeln für Besucher

Besucherinnen und Besucher mit einer Verkehrsbeschränkung dürfen die PBZ bzw. PFZ hingegen im Allgemeinen nicht betreten. Davon ausgenommen sind die Palliativbeleitung und besondere Betreuungssituationen. Besucher mit einer Verkehrsbeschränkung, die aufgrund der zuvor erwähnten Ausnahmesituationen ein PBZ bzw. PFZ betreten, müssen Schutzkleidung tragen, teilte die LGA mit.

In Niederösterreichs Landeskliniken werden symptomlose, mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiter eingesetzt. Für sie gilt Maskenpflicht, hatte die LGA bereits am Montag auf Anfrage informiert. Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen sowie auf der Neonatologie – mehr dazu in Spitäler setzen symptomloses Personal ein (noe.ORF.at, 1.8.2022).