Feuer in einem offenen Kamin
pixabay/lawjr
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Chronik

Starke Nachfrage: Kaminöfen heiß begehrt

Angesichts der drohenden Energieknappheit im Herbst denken viele darüber nach, sich einen Kaminofen einbauen zu lassen. Die Nachfrage ist derzeit also besonders groß. Allerdings gibt es beim Einbau eines solchen Kaminofens einiges zu beachten.

An kalten Herbst- und Wintertagen vor dem knisternden Kaminfeuer sitzen – daran denken angesichts der drohenden Energieknappheit heuer viele schon mitten im Hochsommer. Zumindest teilweise unabhängig von Energieversorgern zu sein und im eigenen Wohnzimmer mittels Kaminofen Wärme produzieren lautet bei vielen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern die Devise.

Das bekommen auch die Rauchfangkehrer zu spüren. „Wir merken die Nachfrage nach solchen Öfen in den letzten Wochen verstärkt. Die Nachfrage bei der Aufstellung von Kaminöfen hat sich im Vergleich zu den üblichen Anfragen um das vier- bis fünffache gesteigert“, betont Markus Köck, niederösterreichischer Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer.

Rauchfang Voraussetzung, aber nicht immer vorhanden

Wer sich einen sogenannten Schwedenofen zulegen will, muss aber einiges beachten. Eine Grundvoraussetzung ist etwa ein Rauchfang. In Ein- oder Zweifamilienhäusern sei in der Regel ein Rauchfang vorhanden, erklärt Köck, „aber im mehrgeschoßigen Wohnbau ist das nicht immer der Fall, weil es auch in der Bauordnung nicht vorgeschrieben ist".

Wenn die Voraussetzung eines Rauchfanges erfüllt ist, braucht man vor dem Einbau eines Kaminofens jedenfalls einen Termin mit dem Rauchfangkehrer. Dieser überprüft dann vor Ort, ob es möglich ist, an der gewünschten Stelle einen Kaminofen aufzustellen. „Da schauen wir uns zum Beispiel an, ob der Rauchfang in Ordnung ist und ob er dicht ist und wir schauen uns die Abstände zu brennbaren Bauteilen an“, erläutert der Landesinnungsmeister die Vorgehensweise.

Sonderfall gemauerte Kachelöfen

Wenn der Rauchfangkehrer grünes Licht gibt, spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen einen Schwedenofen in einer Eigentumswohnung, meint Doris Augustin-Schneider, Juristin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Hier kann man sagen, das sind so unwesentliche Veränderungen, dass eine Zustimmung der anderen Miteigentümer dafür nicht notwendig ist.“

Anders sehe das etwa bei einem gemauerten Kachelofen aus. „Das ist dann schon substanzverändernd und da muss man auch statische Dinge abklären im Vorfeld. Und da wird dann wohl die Notwendigkeit sein, dass die Miteigentümer zustimmen“, so die Expertin.

Auch in Mietwohnungen können Öfen erlaubt sein

Auch in Mietwohnungen kann ein Kaminofen, der die Bausubstanz nicht verändert, laut Augustin-Schneider grundsätzlich erlaubt sein. „Es ist nichts, was die Rechte des Vermieters verschlechtert, was die Qualität der Bausubstanz betrifft. Hier kann man davon ausgehen, dass es auch ohne die Zustimmung des Vermieters gehen wird“, erklärt die Juristin.

Man könne einen Schwedenofen beispielsweise mit einem Dunstabzug vergleichen, „den kann ich auch einfach wieder rasch abmontieren und kann den vorherigen Zustand wieder herstellen.“ Augustin-Schneider rät aber jedenfalls dazu, genau auf mögliche Klauseln im Mietvertrag zu achten und mit dem Vermieter zu sprechen, um einen etwaigen Rechtsstreit zu vermeiden.