Aussenansicht Landesgericht Korneuburg
ORF.at/Christian Öser
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Gericht

Schuldspruch in Prozess um Drogentod

Nach dem Drogentod einer 14-Jährigen im Bezirk Gänserndorf ist am Mittwoch ein 18-Jähriger in Korneuburg zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, der Jugendlichen nicht die erforderliche Hilfe geleistet zu haben.

Die 14-Jährige hatte sich am 26. März gegen 18.00 Uhr nach Drogenkonsum in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden und war nicht mehr ansprechbar gewesen. Der in Niederösterreich wohnende ungarische Staatsbürger soll laut Staatsanwaltschaft die Jugendliche gefilmt haben, die Rettung verständigte er nicht. Als er am Vormittag des 27. März den Notruf wählte, kam für die 14-Jährige bereits jede Hilfe zu spät. Sie starb an einer Überdosis.

„Für jeden Laien war hier höchste Dringlichkeit gegeben, dass man Hilfe holt“, verwies der Einzelrichter in der Urteilsbegründung auf das Video. In dem Raum habe es „ausgeschaut wie in einer Drogenhöhle“, meinte er. „Das Leben eines jungen Menschen geht vor“, auch wenn ein Notruf Ermittlungen wegen Suchtgiftdelikten zur Folge gehabt hätte. Die unterlassene Hilfeleistung war – anders als in der Anklage angegeben – nicht ursächlich für den Tod des Mädchens, bezog sich der Richter auf das Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk.

Kein Geständnis des Angeklagten

Der in U-Haft sitzende 18-Jährige bekannte sich zu den Vorwürfen der unterlassenen Hilfeleistung und des versuchten Einbruchsdiebstahls in einen Pfarrhof nicht schuldig. Er gab Sachbeschädigung und die Weitergabe von einem Gramm Cannabiskraut zu. Darüber hinaus entschlug er sich der Aussage. In seinen Schlussworten entschuldigte er sich bei den Eltern der Verstorbenen.

Laut Aussage des 18-Jährigen bei der Polizei hatte er die Freundin am 26. März vom Bahnhof abgeholt, dann hatten sie gemeinsam Drogen konsumiert. Als es der Jugendlichen schlecht ging, habe er sie gerüttelt, aber sie habe nur unregelmäßige Laute von sich gegeben. Dann habe sich ihr Zustand wieder gebessert. Als er am nächsten Tag gegen 8.30 Uhr aufwachte, war die 14-Jährige leblos. Im Schock habe er eine Reanimation versucht, bevor er um 9.24 Uhr einen Notruf absetzte.

Für die Vorführung des Videos und die Erläuterung des Gutachtens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Danach wurden Zeugen befragt. Zum Anklagevorwurf des versuchten Einbruchsdiebstahls berichtete ein Pater, dass eine Scheibe der Terrassentür des Pfarrhofes im Februar eingeschlagen war. Alle Wertgegenstände – u.a. Laptop, Geldbörse und Bankomatkarte am Schreibtisch – seien noch da gewesen. Auf dem Glas befand sich Blut, ein DNA-Treffer führte zum Angeklagten. Der Beschuldigte habe wohl wegen seiner blutenden Verletzung Abstand vom Diebstahl genommen, sagte der Einzelrichter.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde neben unterlassener Hilfeleistung auch wegen Einbruchsdiebstahls und nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt. Vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht des Wiener Straflandesgerichts von Jänner 2022 wurde abgesehen, aber die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger meldete volle Berufung, die Staatsanwältin Berufung wegen Strafe an. Damit ist das Urteil des Landesgerichts Korneuburg nicht rechtskräftig.

Die Erhebungen gegen den 18-Jährigen waren nach dem Todesfall zunächst wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gelaufen. Anklage wurde schließlich wegen Unterlassung der Hilfeleistung eingebracht, weil das Ermittlungsverfahren laut Staatsanwaltschaft keinen Mordvorsatz ergeben hatte.