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ORF / Sunk
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Wirtschaft

Wo die Viertagewoche bereits möglich ist

Von einem Ansturm ist man zwar noch weit entfernt, aber die Anfragen rund um die Viertagewoche bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich nehmen zu. Pauschale Antworten sind jedoch schwierig. Vieles hängt von den Betriebsvereinbarungen ab.

Was gilt es arbeitsrechtlich zu bedenken, wenn ich in meinen Betrieb auf die Viertagewoche umstellen möchte? Welche Arbeitszeiten sind möglich? Und wie werden Überstunden abgerechnet? Mit solchen und ähnlichen Fragen ist die Wirtschaftskammer Niederösterreich derzeit verstärkt konfrontiert. Die Viertagewoche ist in aller Munde und das spüren auch die 23 Bezirks- und Außenstellen sowie die Sparten und Fachorganisationen, wenngleich man noch nicht von einem Ansturm sprechen kann.

Weniger die Branche als die Vereinbarung entscheidend

Auf viele Fragen gibt es allerdings keine pauschale Antwort oder gesetzliche Vorgabe. Vielmehr kommt es darauf an, worauf sich Arbeitgeber und Mitarbeiter einigen, heißt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich gegenüber noe.ORF.at. Ob sich der eigene Betrieb für eine Viertagewoche eignet, sei weniger von der Branche, sondern vielmehr von betrieblichen Abläufen oder Betriebsvereinbarungen abhängig.

Auf freiwilliger Basis und mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei laut Wirtschaftskammer Niederösterreich eine Viertagewoche dann möglich, wenn das Wochenpensum an vier statt an fünf Tagen geleistet werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Kollektivvertrag oder eine betriebliche Regelung zehn Stunden tägliche Normalarbeitszeit zulassen und dadurch keine Überstunden anfallen.

Im Metallbereich, im Baugewerbe und in der Bauindustrie sind die Viertagewoche bzw. der Wechsel von kurzen und langen Wochen bereits möglich. In weiteren Bereichen der Industrie, aber auch etwa bei Friseuren gebe es zudem Bandbreitenmodelle. Das bedeutet: Über einen bestimmten, längeren Zeitraum hinweg wird die erlaubte Wochenarbeitszeit zwar eingehalten, in einzelnen Wochen wird jedoch entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens länger oder auch kürzer gearbeitet, ohne dass daraus ein Anspruch auf Überstundenbezahlung entsteht.

Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung

Rechtlich ist die Viertagewoche entweder durch eine Betriebsvereinbarung möglich, wenn es einen Betriebsrat gibt, oder durch Einzelvereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei sind laut Wirtschaftskammer Niederösterreich die kollektivvertraglichen Arbeitszeitregelungen zu beachten. Wenn der Kollektivvertrag nicht dagegenspricht, wäre eine solche Vereinbarung prinzipiell in allen Betrieben möglich, heißt es.