Verschiedene Eurobanknoten
APA/dpa/Monika Skolimowska
APA/dpa/Monika Skolimowska
Politik

Teuerung: Wer bekommt welche Förderung?

Pendlerhilfe, Heizkostenzuschuss, Strompreisrabatt – in Niederösterreich gibt es zahlreiche Förderungen, die man beantragen kann bzw. die automatisch ausbezahlt werden. Mit dem Antiteuerungspaket vom Bund gibt es zusätzliche Möglichkeiten.

Um der steigenden Inflation entgegenzuwirken, hat das Land Niederösterreich zuletzt Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung beschlossen. Neben einem Strompreisrabatt soll im Herbst etwa ein erhöhter Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden. Dazu kommen Änderungen bei der Pendlerhilfe sowie der Wohnbeihilfe.

Mit dem Antiteuerungspaket vom Bund erhält man im Sommer und Herbst zusätzliche Förderungen wie den Klimabonus oder den Familienbonus – mehr dazu in Antiteuerungspaket: Welche Maßnahme wie viel bringt (news.ORF.at, 15.06.2022). Wie man diese Förderungen erhält, wo man diese beantragen muss und welche automatisch ausbezahlt werden – noe.ORF.at mit einem Überblick:

Strompreisrabatt ab Oktober

Um den weiteren Anstieg der Strompreise im Herbst abzufedern, führt das Land Niederösterreich einen „Strompreisrabatt“ ein. Die Höhe der Entlastung ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Den Strompreisrabatt sollen alle Menschen erhalten, die zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten.

Den Strompreisrabatt muss man auf der Website des Landes Niederösterreich mittels eines Online-Formulars beantragen. Der Antrag ist ab dem 1. September möglich, ab Oktober soll der Rabatt monatlich direkt von der Stromrechnung abgezogen werden.

Heizkostenzuschuss

Den Heizkostenzuschuss erhalten Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichzulage, einer Mindestpension oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Zudem sind jene anspruchsberechtigt, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Beim Zuschuss wird die bisherige Förderung erhöht. Zusätzlich zu der Zahlung von 150 Euro für die Heizperiode von Oktober 2022 bis März 2023 kommen 150 Euro Sonderförderung.

Der Heizkostenzuschuss muss auf dem Gemeindeamt des jeweiligen Wohnsitzes beantragt werden. Für Bezieherinnen von Sozialhilfeleistungen wird dieser automatisch ausbezahlt. Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem Personen, die keinen eigenen Haushalt führen oder Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.

Förderungen in Niederösterreich

Eine gesammelte Liste der Förderungen zum Thema Bauen & Wohnen, Soziales, Wirtschaft & Arbeit etc. finden Sie hier

Formulare und Anträge in Niederösterreich

Förderungen Bund & Länder

Aktuelle Informationen zu allgemeinen Beihilfen für Arbeitnehmer, Eltern, Schüler, Studierende und Pensionisten finden Sie hier

Antiteuerungspaket

Aktuelle Informationen zum Antiteuerungspaket der Bundesregierung finden Sie hier

Pendlerhilfe & Wohnbeihilfe

Wer die Pendlerhilfe beantragen möchte, braucht einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss zudem mindestens 25 km betragen, für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Bei der Pendlerhilfe werden nun die Einkommensgrenzen angehoben, sodass auch bei einer inflationsbedingten Anpassung von Einkommen die Pendlerhilfe weiterhin bezogen werden könne. Bis Ende Oktober 2022 kann man die Pendlerhilfe für das Jahr 2021 beantragen. Dazu ist es nötig, auf der Website des Landes Niederösterreich einen Antrag auszufüllen.

Wohnbeihilfe können jene Menschen beantragen, die in Niederösterreich in einer geförderten Wohnung oder einem geförderten Haus leben. Die Wohnbeihilfe kann man ebenfalls online beantragen, alternativ kann der Antrag in Papierform ausgefüllt werden. Letzteres ist beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung in St. Pölten oder bei den Bezirkshauptmannschaften in Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl möglich.

Schulstartgeld

Beim blau-gelben Schulstartgeld werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich mit einem Betrag von 100 Euro unterstützt. Die Antragstellung kann ab Mitte August durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich erfolgen. Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16. August 2022 bis 4. Februar 2023 nur einmal möglich.

Bund: Klima- & Teuerungsbonus

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Grundsätzlich ist die Höhe des Klimabonus abhängig vom Wohnort. Wegen der Teuerung wurde der Klimabonus allerdings einmalig, für das Jahr 2022, auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Zusätzlich zum Klimabonus wird ein Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 250 Euro für Erwachsene ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch ab Oktober, wenn die Kontodaten bei „FinanzOnline“ hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung mittels eines Gutscheins per Post.

Sonderfamilienbeihilfe, Familienbonus, Kindermehrbetrag

Die erhöhte Sonder-Familienbeihilfe gibt es zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe für die Bezieherinnen und Bezieher als einmalige Zusatzzahlung. Diese wird im August in der Höhe von 180 Euro pro Kind ausbezahlt. Das Geld wird automatisch mit der regulären Familienbeihilfe überwiesen.

Darüber hinaus wird der Familienbonus plus von 1.750 auf 2.000 Euro pro Jahr für Kinder bis zum 18. Geburtstag erhöht. Ab dem 18. Geburtstag erhöht sich der Bonus von 575 auf 600 Euro. Der Familienbonus wird entweder bei der Lohnverrechnung berücksichtigt oder er ist bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, erfolgt bereits heuer ab dem 30. September eine Aufrollung durch den Arbeitgeber, ansonsten erfolgt die Auszahlung ab 2023, heißt es dazu auf der Website des Sozialministeriums.

Der Kindermehrbetrag für Eltern mit geringem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, wird von ursprünglich 250 Euro auf 550 Euro pro Jahr erhöht. Künftig wird der Kindermehrbetrag zudem allen gering verdienenden und in (Ehe-)Partnerschaft lebenden Erwerbstätigen mit Kindern als Negativsteuer ausgezahlt. Der Kindermehrbetrag muss nicht beantragt werden. Dieser wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Teuerungsabsetzbetrag & Teuerungsausgleich

Damit insbesondere Erwerbstätige und Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigen Einkommen entlastet werden, wird für das Jahr 2022 ein einmaliger „Teuerungsabsetzbetrag“ bis zu 500 Euro eingeführt. Erwerbstätige mit geringem Einkommen müssen den Teuerungsabsetzbetrag aktiv im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragen. Pensionistinnen und Pensionisten wird der Betrag einmalig und automatisch ab September mit der Pension überwiesen.

Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Stipendien, Übergangsgeld etc. haben Anspruch auf den Teuerungsausgleich. Dieser beträgt 300 Euro und wird einmalig im September automatisch mit der Überweisung der jeweiligen Sozialleistung ausbezahlt.