Soziales

Wohnbeihilfe: Einkommensgrenzen steigen

Für Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss erhöht das Land das Förderbudget um 14,6 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln werden die Netto-Jahreseinkommensgrenzen nach oben angepasst. Damit sollen Haushalte bei den Fixkosten entlastet werden.

Man erhöhe die Netto-Jahreseinkommensgrenze, damit aufgrund von Lohnerhöhungen niemand aus den Förderschemata herausfalle, heißt es aus dem Büro von Wohnbaulandesrat Martin Eichtinger (ÖVP). Konkret wird die Netto-Jahreseinkommensgrenze bei der Wohnbeihilfe um 2.000 Euro und beim Wohnzuschuss alt um 4.000 Euro erhöht. Die Netto-Einkommensgrenze beim Wohnzuschuss aus 2009 wird um 20 Prozent angehoben.

Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe können jene Menschen beantragen, die in Niederösterreich in einer geförderten Wohnung oder einem geförderten Haus leben. Dazu zählen etwa Genossenschaftswohnungen, Behindertenwohnheime oder geförderte Eigenheime.

Ziel: Haushalte bei Fixkosten unterstützen

„Diese Unterstützung ist variabel und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen. Somit ist die Förderung individuell, an die persönlichen Bedürfnisse angepasst“, so Eichtinger in einer Aussendung. Ziel der Förderungen sei die Haushalte bei der Bewältigung der Fixkosten zu unterstützen.

Jährlich unterstützt das Land durch Wohnzuschuss und Wohnbeilhilfe 45.000 Haushalte in Niederösterreich. Anträge für Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe können online gestellt werden.