Kinderwunschklinik Feichtinger in Baden
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Gericht

Kinderwunschklinik: Schuldspruch für Arzt

Im Prozess um mögliche Behandlungsfehler in einer Badener Kinderwunschklinik gibt es ein Urteil: Der angeklagte Arzt wird zu 16 Monaten Haft verurteilt, davon elf Monate bedingt. Das Wiener Neustädter Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der angeklagte, mittlerweile pensionierte Anästhesist stand schon 2020 erstmals in Wiener Neustadt vor Gericht, jetzt wurde das Verfahren wiederholt. Im Juni 2020 war in der Badener Klinik nach einem Eingriff eine Frau gestorben, zwei weitere Frauen waren mit toxischem Schock in der Intensivstation behandelt worden – mehr dazu in Kinderwunschklinik: Frau nach Eingriff tot (noe.ORF.at; 5.6.2020).

In der ersten Verhandlung im Dezember 2020 war der Richter zu dem Schluss gekommen, dass der 67-jährige Mediziner vorsätzlich gehandelt habe – also mit Tötungsabsicht. Gleichzeitig sah er das Landesgericht unzuständig. Das Oberlandesgericht Wien hat den Antrag auf Unzuständigkeit zurückgewiesen – der Prozess musste deswegen in Wiener Neustadt mit neuem Richter wiederholt werden. Nun gibt es einen Schuldspruch. Der Mann wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu 16 Monaten Haft verurteilt, fünf davon unbedingt. Die Verteidigung hat volle Berufung angekündigt, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Verunreinigtes Medikament im Fokus

Dem Anästhesisten wurde vorgeworfen, dass er verunreinigtes Propofol, ein Narkosemittel, verwendet habe. Eine bereits angebrochene Flasche des Mittels soll er in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikelpunktion verabreicht haben. Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen dabei zum Tod der 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei den beiden weiteren Frauen geführt haben.